Meinungsfreiheit : Der sogenannte Pegida-Galgen ist auch en miniatur nicht strafbar
Von Stefan Locke
Lesezeit: 4 Min.
Es ist gut zwei Jahre her, als auf einer Pegida-Demonstration in Dresden ein Galgen mit zwei Schlingen auftauchte, an denen Schilder mit den Aufschriften „Reserviert Angela ‚Mutti’ Merkel“ und „Reserviert Siegmar ‚das Pack’ Gabriel“ (sic!) hingen. Die Staatsanwaltschaft Dresden nahm umgehend Ermittlungen auf, doch an deren Ende blieb der Galgen eine nicht strafbare Geschmacklosigkeit.
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