Meinungsfreiheit :
Der sogenannte Pegida-Galgen ist auch en miniatur nicht strafbar

Lesezeit: 4 Min.
Dieser Galgen hatte auf einer Pegida-Demo im Oktober 2015 für Aufregung gesorgt. Jetzt haben kleinere Versionen die Justiz beschäftigt.
Galgen für Merkel und Gabriel hatten vor zwei Jahren auf einer Pegida-Demo für Aufregung gesorgt. Später wurden Miniatur-Versionen zum Verkauf angeboten. Kein Straftatbestand, hat jetzt die sächsische Justiz entschieden.

Es ist gut zwei Jahre her, als auf einer Pegida-Demonstration in Dresden ein Galgen mit zwei Schlingen auftauchte, an denen Schilder mit den Aufschriften „Reserviert Angela ‚Mutti’ Merkel“ und „Reserviert Siegmar ‚das Pack’ Gabriel“ (sic!) hingen. Die Staatsanwaltschaft Dresden nahm umgehend Ermittlungen auf, doch an deren Ende blieb der Galgen eine nicht strafbare Geschmacklosigkeit.

Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.