
Meinungsfreiheit : Fake News muss man aushalten können
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Der Ruf nach Bestrafung von Falschnachrichten ist mit Vorsicht zu genießen. Manchmal wird jemand einer „fake news“ bezichtigt, nur weil er eine andere Meinung hat.
Die gezielte Verbreitung von eindeutig falschen Informationen kann sehr teuer werden. Sie kann Panik hervorrufen oder auch trügerische Sicherheit; sie kann Lebensgefahr bedeuten – und auch für den Urheber schwerwiegende Folgen haben.
Mit Recht appellieren nun Politiker an die Verantwortung jedes einzelnen, zum einen die Verbreitung von „fake news“ zu unterlassen, und zugleich solche zweifelhaften „Meldungen“ etwa über die medizinische Situation oder die Versorgungslage zu überprüfen.
Vorsicht ist aber geboten bei der Forderung, „fake news“ unter Strafe zu stellen. Hier gibt es sicher Fälle, die man als strafwürdig betrachten kann. Manches Verhalten ist auch schon strafbar. Es gibt jedenfalls kein Recht auf Verbreitung von bewusst unwahren Tatsachen.
Aber es besteht zugleich die Gefahr, die Meinungsfreiheit über Gebühr einzuschränken. Oft gehen Fakten und Wertungen miteinander Hand in Hand. Gerade in Zeiten der Krise, in denen vieles unklar ist, in denen aber zugleich den Bürgern viel abverlangt wird, muss die Freiheit, sich zu äußern, hochgehalten werden.
Gerade wenn von den Menschen nach außen konformes Verhalten und gar Isolation verlangt wird, müssen sie sich informieren können, wo auch immer, und auch die Freiheit haben, Abweichendes und Obskures zu verbreiten. Dem kann man ja auch etwas entgegensetzen oder es ignorieren. Man muss es nur, auch in diesen Zeiten, aushalten können.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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