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Mehr Geld für Missbrauchsopfer : „Viel zu spät und völlig unzureichend“

Vorstellung der neuen Missbrauchsleitlinien der katholischen Kirche im August 2010 in Trier Bild: dpa

Zum Jahreswechsel greift ein neues Verfahren, mit dem Opfer sexueller Gewalt Geld von der Kirche erhalten können. Doch wieder wurde eine Chance verspielt. Es fehlten Strukturen, die vollkommen unabhängig seien, kritisiert der Psychiater Harald Dreßing.

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          Der Mannheimer Psychiater Harald Dreßing hat die Neuregelung der Entschädigungszahlungen für Opfer sexueller Gewalt in der katholischen Kirche als „viel zu spät und völlig unzureichend“ kritisiert. „Ohne Strukturen, die von der Kirche vollkommen unabhängig sind, kann diese ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Betroffenen nicht wiedergewinnen“, sagte der Koordinator der 2018 veröffentlichten MHG-Studie über sexuelle Gewalt in der katholischen Kirche in Deutschland der F.A.Z.

          Daniel Deckers
          in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

          Eine neue „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext“ sieht vor, dass Betroffene sexualisierter Gewalt in den 27 katholischen Bistümern in Deutschland künftig höhere Zahlungen erhalten können. Die Regelung, die am 1. Januar in Kraft tritt, löst eine seit 2011 praktizierte Regelung der materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. In diesem Rahmen wurde Betroffenen auf deren Antrag hin eine einmalige Geldleistung von im Regelfall bis zu 5000 Euro zugesprochen. Zusätzlich konnten Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet werden. Künftig sollen sich die Zahlungen an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern in vergleichbaren Fällen orientieren. Der Leistungsrahmen wurde daher auf bis zu 50.000 Euro erweitert.

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