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Bundesverfassungsgericht : Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern teils verfassungswidrig

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Illustration: Die Dienstwaffe einer Polizeibeamtin Bild: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Schweriner Polizeigesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt – insbesondere die Regelungen zu Wohnraumüberwachung und Onlinedurchsuchungen.

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          Das im Jahr 2020 beschlossene neue Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommerns ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Vorschriften zu Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei seien nicht verhältnismäßig, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Der Gesetzgeber müsse nun nachbessern. (Az. 1 BvR 1345/21)

          Die Gesetzesreform war von Anfang an umstritten, Datenschützer befürchteten Grundrechtsverstöße. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun unter anderem die Regelungen zur Wohnraumüberwachung und zu Onlinedurchsuchungen für ganz oder teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz.

          Fünf Personen, darunter eine Anwältin, ein Journalist, eine Klimaaktivistin und zwei Fußballfans, hatten sich mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

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