Mecklenburg-Vorpommern : Gericht: Fragerecht von NPD-Abgeordnetem verletzt
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Provokationen wie diese: NPD-Abgeordnete verlassen im Dezember 2012 vor der Schweigeminute für NSU-Opfer demonstrativ den Plenarsaal in Schwerin Bild: dpa
Die NPD in Mecklenburg-Vorpommern stört immer wieder den Landtag und wird dafür mit Sanktionen belegt – zu Recht, sagt das Landesverfassungsgericht. In einem anderen Fall gaben die Richter einer Klage der NPD statt.
Die Abgeordneten der NPD provozieren immer wieder im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und erhalten dafür regelmäßig Ordnungsrufe. Von den in dieser Wahlperiode bislang erteilten 169 Ordnungsrufen entfielen laut Landtagsverwaltung 159 auf die NPD-Fraktion. In der Legislaturperiode 2006-2011 waren es 465 von insgesamt 531. Die Sanktionen der Landtagspräsidentin will die Partei aber nicht hinnehmen und reichte Klage ein.
Nun entschied das Landesverfassungsgericht, dass Sanktionen in zwei Fällen rechtens waren. Nach Einschätzung der Richter war der Ausschluss eines NPD-Politikers von einer Sitzung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, der mit einem Zwischenruf die Rede eines aus dem Irak stammenden Linkspartei-Abgeordneten gestört hatte. Gleiches gilt für einen Ordnungsruf, nachdem sich die NPD-Abgeordneten während der Verlesung der Namen der NSU-Opfer demonstrativ in eine Fensternische des Sitzungssaales zurückgezogen hatten.
Verletzung des Fragerechts
In einem dritten Fall schlossen sich die Richter dagegen der Sicht der NPD an. Die Landesregierung hat demnach mit einer nicht vollständigen Beantwortung von zwei Kleinen Anfragen das verfassungsrechtlich garantierte parlamentarische Fragerecht eines NPD-Abgeordneten verletzt. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfragen des NPD-Abgeordneten David Petereit seien deshalb unvollständig, weil die erbetenen Daten teilweise vorgelegen hätten, begründete das Gericht seine Entscheidung am Donnerstag.
Es handelte sich um von Petereit angefragte Informationen zur politisch motivierten Kriminalität zwischen 2001 und 2012. Das Innenministerium hatte im Jahresbericht 2012 für diesen Zeitraum 7327 Propagandadelikte und 866 Gewaltdelikte ausgewiesen und dem Abgeordneten mitgeteilt, dass über die nach den Jahren 2001 bis 2012 aufgeschlüsselten Fallzahlen hinaus kein statistisches Datenmaterial vorliege. Für den Zeitraum von 2004 bis 2012 hatten laut Verfassungsgericht jedoch elektronisch aufbereitete Daten vorgelegen.