
Maskendeal von CSU-Politikern : Gesetzeslücke genutzt
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Profitables Geschäft in der Pandemie: Produktion von Masken Bild: dpa
Ein ehemaliger CSU-Parlamentarier und ein bayerischer Landtagsabgeordneter kommen wohl straffrei aus der Maskenaffäre und dürfen ihre Millionenhonorare behalten. Das verdanken sie auch dem Bundestag.
Als die lukrativen Geschäfte mit Corona-Schutzmasken nicht nur von Hinterbänklern der Union bekannt wurden, brach ein Jahr vor der Wahlpleite in der Führung von CDU und CSU Panik aus. Schließlich ist es mit den Werten einer christlichen Partei nicht vereinbar, die Notlage einer tödlichen Seuche zu nutzen, um durch den engen Draht zu Parteifreunden mit Regierungsamt Millionenprovisionen für Maskendeals zu kassieren. Der politischen Ächtung folgten Ermittlungen der Justiz wegen des Verdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern.
Dass nun der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Nüßlein und der fraktionslose bayerische Parlamentarier Sauter vor dem Oberlandesgericht München mit ihrer Beschwerde erfolgreich waren, darf ruhig als Vorwurf an den Gesetzgeber Bundestag verstanden werden. Denn die beiden juristisch versierten Abgeordneten wussten offenbar sehr genau um die Lücken des Paragrafen 108e.
Danach ist es kein Gesetzesverstoß, wenn ein Abgeordneter seine Kontakte nutzt, um Entscheidungen außerhalb des Parlaments zu beeinflussen – in diesem Fall das Votum der Gesundheitsministerien im Bund und in Bayern zum Kauf von Masken einer Textilfirma. Ihre hohen Honorare dürfen die beiden wohl behalten. Legal und lohnend mag ihr Geschäft gewesen sein, politisch und moralisch legitim war es nicht.