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Witwe des Altkanzlers : Maike Kohl-Richter beklagt „respektlose“ Debatte über ihre Person

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Maike Kohl-Richter Bild: dpa

Die Ehefrau des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl fühlt sich als „Witwe, die auf den Akten sitzt“ verunglimpft. Das sei „unwürdig“ und „unwahr“.

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          Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat die Diskussion über ihre Person kritisiert. „Gucken Sie sich mal die Debatte um die Witwe an, die auf den Akten sitzt“, sagte Kohl-Richter dem Deutschlandfunk. „Das ist respektlos, das ist unwürdig, und das Schlimme ist: Es ist unwahr.“

          Der 1964 geborenen Kohl-Richter war zu Lebzeiten ihres 34 Jahre älteren Mannes immer wieder vorgeworfen worden, ihn abzuschotten. Nach dem Tod des Altkanzlers entbrannte eine Debatte über den Nachlass. Kohl ließ Akten und Unterlagen, die er 1998 dem Archiv der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung übergeben hatte, 2010 wieder abholen. Kohl-Richter sagte nun dem Deutschlandfunk, ihr gehe es darum, „dass wenn man was zu Helmut Kohl macht, dass man es im Einvernehmen mit mir macht. Es geht doch nicht darum, dass ich alleine herrsche, was ja schon vermessen genug wäre. Sondern, es geht doch darum, dass man einen Ansprechpartner hat.“

          Kohls Sohn Walter Kohl sagte hingegen im ZDF, er wünsche sich, dass der Nachlass seines Vaters von einer Stiftung verwaltet werde, „die, ganz wichtig, neutral-objektiv ist. Die außerhalb aller Familienmitglieder ist. Niemand, das ist meine feste Überzeugung, aus der Familie, egal, ob derjenige jetzt Walter, Peter, Maike, egal, wie er heißt, sollte in dieser Stiftung eine Rolle spielen.“

          Kohl-Richter bekräftigte in dem Interview, diese Stiftung ins Leben rufen zu wollen. Zuvor müsse sie aber den Rechtsstreit um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ des Autors und früheren Kohl-Ghostwriters Heribert Schwan beenden. Wenn es Sinn ergebe, werde sie in diesem Fall durch alle Instanzen gehen.

          Das Kölner Oberlandesgericht hatte im Mai entschieden, dass Kohl-Richter keinen Anspruch auf die von ihrem Mann erstrittene Entschädigung in Höhe von einer Million Euro hat – der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar. Zuvor hatte das Landgericht Köln dem Altkanzler vor seinem Tod am 16. Juni 2017 diese Entschädigung zugesprochen, weil in dem Buch unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren. Kohl-Richter brachte den Fall anschließend vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

          Zu einer künftigen Stiftung sagte Kohl-Richter dem Deutschlandfunk, diese solle in Deutschland angesiedelt sein. „Ich würde Helmut Kohl nicht sehr gerne aus Deutschland heraustragen.“ Ihr Mann habe stets viel Wert auf Identität, Glaubwürdigkeit, Authentizität und Heimat gelegt. Eine solche Einrichtung könnte demnach in Ludwigshafen-Oggersheim entstehen. „Man muss den Leuten auch eine Möglichkeit geben, mal ins Schlafzimmer zu gucken“, sagte Kohl-Richter. Ein Museum solle es aber nicht werden. Sie wolle keine „Museumswärterin“ sein.

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