Maaßen verstoße „laufend gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei“. Das CDU-Präsidium setzt ihm eine Frist bis zum 5. Februar für den Parteiaustritt, nach der sonst ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wird.
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Maaßen verstoße „laufend gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei“. Das CDU-Präsidium setzt ihm eine Frist bis zum 5. Februar für den Parteiaustritt, nach der sonst ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wird.
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