„Die Anwendung von Gewalt liegt im Auftrag der Polizei“
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Schlagstockeinsatz in Lützerath: In der Ausbildung lernten Polizisten ihn so einzusetzen, dass keine schwerwiegenden Verletzungen entstehen, sagt Hackenbroch. Bild: EPA
Hundert Beamte wurden in Lützerath verletzt, Aktivisten werfen ihnen Polizeigewalt vor. Marina Hackenbroch vom Bund Deutscher Kriminalbeamter sagt, der Einsatz von Schlagstöcken sei rechtmäßig – unter bestimmten Voraussetzungen.
Frau Hackenbroch, nach der Räumung von Lützerath wird über Polizeigewalt diskutiert. Was ist das eigentlich?
Die Polizei hat das Gewaltmonopol inne, das heißt, die Anwendung von Gewalt liegt in Teilen sogar im Auftrag der Polizei. Gewalt darf natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden, dann sprechen wir vom unmittelbaren Zwang. Die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs sind im Gesetz festgehalten. Darüber hinaus ist immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, das heißt, das Mittel muss im Verhältnis zum Ziel stehen. Wenn das gegeben ist, ist Polizeigewalt rechtmäßig.
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