Lübcke-Prozess : Freispruch von Mitangeklagtem H. gefordert
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Der Mitangeklagte Markus H. mit seinen Verteidigern am Dienstag in Frankfurt Bild: Frank Röth
Markus H. habe dem mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke keine Hilfe geleistet, sagen seine Verteidiger. Das sei gar nicht notwendig gewesen. Sie fordern neben dem Freispruch auch Entschädigung für die Untersuchungshaft.
Im Prozess zum Mord an Walter Lübcke haben die Verteidiger von Markus H. beantragt, diesen vom Vorwurf der Beihilfe und vom Vorwurf waffenrechtlicher Delikte freizusprechen. Darüber hinaus forderten die Anwälte Nicole Schneiders und Björn Clemens, H. für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, Stephan E. psychische Beihilfe zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten geleistet zu haben. Sie hat beantragt, ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten zu verurteilen.

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H.s Anwälte sagten, es fehle schon an den objektiven Merkmalen einer Beihilfe. E. sei zu der Tat selbst so fest entschlossen gewesen, dass es einer Unterstützung nicht bedurft habe. Clemens hob dabei E.s „eingeschliffenen Rassismus“ hervor – eine Formulierung, die der vom Gericht bestellte Psychiater gebraucht hatte. Es gehöre auch zu E.s „eingeschliffenen Verhaltensweisen“, Gewalttaten zu begehen. Als E. 15 Jahre alt war, zündete er ein von Türken bewohntes Mehrfamilienhaus an, mit 19 stach er einen türkischen Imam auf einer Bahnhofstoilette nieder. Anders als behauptet, sei E. auch nie aus der rechten Szene ausgestiegen, so Clemens.
Der Angeklagte hatte angegeben, sich 2009 aus dem Umfeld gelöst zu haben und erst durch H.s Einfluss wieder eingestiegen zu sein. Noch ehe er bei der Arbeit auf ihn traf, nahm E. jedoch an einer Sonnenwendfeier des militanten Rechtsextremisten Thorsten Heise teil. Clemens nannte diesen am Dienstag ein „Zentralgestirn der rechten Szene“, zu dem man nicht eingeladen werde, wenn man unbedeutend sei. E. sei auch „aktionistisch“ und niemand, der sich leiten lasse. So habe er Arbeitskollegen illegal Waffen verkauft und sie „bekniet“, ihn zu rechten Demonstrationen zu begleiten.
Aus Sicht seiner Verteidiger handelte H. jedenfalls nicht vorsätzlich. Weder habe er für möglich gehalten, dass E. einen Mord plane, noch dass er ihn dabei unterstützte. Im Oktober sahen es so auch die Richter, als sie H. aus der Untersuchungshaft entließen. Ehe am Donnerstag das Urteil verkündet wird, wandte sich der Hauptangeklagte E. mit seinen letzten Worten noch einmal an die Angehörigen von Walter Lübcke. Er bereue sehr, mit Gewalt gegen einen Menschen vorgegangen zu sein. „Ich möchte Ihnen nochmal sagen, dass es mir sehr leid tut, was ich Ihnen, Ihrer Familie angetan habe.“