
„Panne“ bei Verfassungsschutz? : Nicht zu fassen
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Der hessische Verfassungsschutz gab wichtige Daten zu Markus H., angeklagt wegen Beihilfe im Mordfall Lübcke, nicht weiter. Er habe für den Vorgang keine Erklärung, sagt nun der Präsident der Behörde, Robert Schäfer. Bild: dpa
Ausgerechnet gegenüber der Waffenbehörde verschwieg der Verfassungsschutz die rechtsextremen Umtriebe des Mannes, der dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder das Schießen beigebracht haben soll. Von einer „Panne“ mag man längst nicht mehr reden.
Man will es nicht mehr hören. Schon vor den jüngsten Erkenntnissen über den hessischen Verfassungsschutz war die Liste offener Fragen lang. Wie konnte die Sicherheitsbehörde Stephan E., den mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes, aus den Augen verlieren? Einen mehrmals vorbestraften Rechtsextremen, der ihr noch 2009 als „brandgefährlich“ gegolten hatte, der anschließend Kontakte zur rechtsextremistischen Gruppe „Combat 18“ pflegte und seine Hetze offen im Internet verbreitete?
Dass der Verfassungsschutz, wie jetzt bekannt wurde, wesentliche Informationen über Markus H., der wegen Beihilfe zum Mord angeklagt ist, ausgerechnet der für Waffenbesitz zuständigen Behörde vorenthielt, ist nicht zu fassen. So konnte H., trotz seiner rechtsextremen Umtriebe, an eine Waffenerlaubnis gelangen. Kurz darauf begannen laut Anklage seine Schießübungen mit E. Der habe sich von dem „waffenerfahrenen“ H. anleiten lassen, so die Bundesanwaltschaft.
Er habe für den Vorgang keine Erklärung, sagt nun der Präsident des Landesverfassungsschutzes, Robert Schäfer. Ob es ein Fehler gewesen sei, könne er nicht beurteilen. „Richtig ist, dass wir das heute anders machen würden.“
Das klingt beinahe unbekümmert – erst recht wenn man bedenkt, dass Schäfer ins Amt kam, als die Versäumnisse im Umgang mit dem NSU seit Jahren bekannt waren. Statt größerer Sorgfalt kamen in Hessen zuletzt Dinge ans Licht, die man als „Pannen“ kaum länger bezeichnen mag.