Getrieben von der Mutante : Das sind die neuen Corona-Regeln
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Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, Kanzlerin Angela Merkel und Markus Söder bei der Pressekonferenz zu den Corona-Maßnahmen am Dienstag. Bild: EPA
Während sich die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel beim verlängerten Lockdown rasch einigten, verhakten sie sich beim Thema Schulöffnung und mussten gar unterbrechen.
Es ist die Furcht vor der hochansteckenden britischen Virusvariante, die Bund und Länder rascher wieder zusammengebracht hat als zunächst geplant. So einigten sich Bund und Länder rasch darauf, den Lockdown bis zum 14. Februar zu verlängern. Gastronomie, Kultureinrichtungen und Freizeitaktivitäten, sowie weite Teile des Einzelhandels bleiben geschlossen. Außerdem haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Regeln für das häusliche Arbeiten zu verschärfen. Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber, wo immer es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten von zuhause aus ermöglichen müssen, „sofern es die Tätigkeiten zulassen“. Wo weiterhin vor Ort gearbeitet und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, wird das Tragen medizinischer Masken am Arbeitsplatz verpflichtend. Um voll besetzte Busse und Bahnen während der Stoßzeiten zu vermeiden und den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten, sollen Unternehmer die Arbeitszeiten flexibel gestalten.
Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, sowie in Geschäften und allen Innenräumen, wo Abstände nicht eingehalten werden können, sollen künftig verpflichtend sogenannte OP-Masken und Masken des Typs KN95 oder FFP2 getragen werden. Masken mit anderen Schutzstandards oder Alltagsmasken aus Stoff, sowie Schals sind dann nicht mehr zulässig. Acht Wissenschaftler, die am Montagabend die Ministerpräsidenten berieten, hatten darauf hingewiesen, dass selbst der einfache medizinische OP-Mund-Nasen-Schutz eine bessere Wirkung entfalte als die Alltagsmasken.
Keine bundesweit einheitlichen Ausgangssperren
Zu einer bundesweit einheitlichen Regelung zu Ausgangssperren konnten sich Bund und Länder dagegen nicht durchringen. Die Länder haben sich gegen den Wunsch des Bundes gewehrt, Ausgangsbeschränkungen auch außerhalb von Corona-Hotspots in die gemeinsamen Beschlüsse aufzunehmen. Nach längerer Debatte einigten sich Bundesregierung und Länder auf einen Passus, in dem nur festgehalten wird, dass Länder und Landkreise in Regionen mit hohen Infektionszahlen umfangreiche Maßnahmen verhängen können. Die regionalen Maßnahmen müssten so angepasst werden, dass ein Erreichen einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnern pro Woche bis Mitte Februar auch in Regionen mit derzeit noch besonders hoher Inzidenz realistisch werde, heißt es in dem Beschluss.