Wird ein Bundestagsabgeordneter observiert, der Mitglied in einem Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste sein darf, hat das weniger mit Verfassungsschutz zu tun als mit Prinzipienreiterei. Daraus aber zu folgern, dass eine ganze Fraktion nicht länger zu behelligen wäre, ist eine unziemliche Unschuldsvermutung.
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