
Linkspartei : Beweislast
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Bild: Greser & Lenz
Wird ein Bundestagsabgeordneter observiert, der Mitglied in einem Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste sein darf, hat das weniger mit Verfassungsschutz zu tun als mit Prinzipienreiterei. Daraus aber zu folgern, dass eine ganze Fraktion nicht länger zu behelligen wäre, ist eine unziemliche Unschuldsvermutung.
Nicht zum ersten Mal versucht die Linkspartei, die Arbeit des Verfassungsschutzes zu politisieren. Sie tut das abwechselnd auf drei Wegen. Der erste zielt gegen die "Schlapphüte" und soll den Staatsschutz der Lächerlichkeit preisgeben; dann fordert die Linkspartei die Abschaffung gleich des ganzen Verfassungsschutzes. Der zweite Weg geht in die entgegengesetzte Richtung und wirft den Ämtern Untätigkeit vor - sie seien auf dem rechten Auge blind. Somit fordert sie mehr Schlapphüte, nur links müssen sie sein. Der dritte Weg schließlich ist eine Variante des zweiten, er soll die Linkspartei davon reinwaschen, eine Partei zu sein, die im Trüben linksextremistischer Sektierer und Krimineller fischt; dann darf es wohl einen Verfassungsschutz geben, nur muss er auf dem linken Auge blind sein.
Nun also wieder der dritte Weg. Aus der Nachricht, dass 27 der 76 Abgeordneten der Linkspartei im Bundestag "beobachtet" würden, wird geradezu ein Verfassungsbruch konstruiert. Doch einen parlamentarischen Raum, der dem Verfassungsschutz verschlossen wäre, gibt es in einer wehrhaften Demokratie nicht. Wohl ist da zwischen Beobachtung und Observierung zu unterscheiden. Doch auch nachrichtendienstliche Mittel verstoßen nicht gleich gegen Immunität oder Indemnität des Abgeordneten. Etliche Landesverfassungen lassen deshalb die Möglichkeit einer nachrichtendienstlichen Observierung von Abgeordneten durchaus zu. Schutz der Verfassung und Schutz des Abgeordneten müssen vielmehr jeweils gegeneinander abgewogen werden.
Entscheidend ist also die Verhältnismäßigkeit. Sitzt ein Rechtsextremist im sächsischen Landtag, dürfte niemand etwas gegen dessen Beobachtung haben; vielmehr dürfte dann auch die Linkspartei eine nachrichtendienstliche Observierung für dringend geboten halten. Wird aber ein Abgeordneter des Bundestags observiert, der Mitglied in einem der Gremien zur Kontrolle der Geheimdienste sein darf, hat das weniger mit Verfassungsschutz zu tun als mit Prinzipienreiterei. Daraus aber zu folgern, dass eine ganze Fraktion nicht länger zu behelligen wäre, ist eine unziemliche Unschuldsvermutung. Die Beweislast liegt nicht beim Staat und seinen Behörden, sondern bei der Partei, der die Abgeordneten gehorchen. Die hat dazu Gelegenheit genug - jeden Tag.