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Klimaprotest : Welche Strafen drohen den Klimaaktivisten?

Ein Standbild von einem Livestream, den die Letzte Generation auf ihrem Twitteraccount ausstrahlte, zeigt deren Aktion am Flughafen Berlin am 24. November Bild: via REUTERS

Die Klimaaktivisten blockieren nicht nur Autobahnen, sondern jetzt auch Flughäfen. Mit der Eskalation der Proteste drohen ihnen höhere Strafen.

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          Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) muss sich über die Klimaaktivisten, die den Berliner Flughafen blockiert hatten, sehr aufgeregt haben, sonst hätte die Juristin der Bundespolizei wohl nicht für ihr „schnelles und entschiedenes Eingreifen gegen diese Straftäter“ gedankt. Denn auch wenn an einer Verurteilung wenig Zweifel bestehen, gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

          Helene Bubrowski
          Politische Korrespondentin in Berlin.

          Mit der Eskalation der Proteste drohen den Aktivisten höhere Strafen. Es gibt bereits Anzeigen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Die Sicherheit von Flughäfen ist strafrechtlich in Paragraph 315 des Strafgesetzbuchs besonders geschützt. Wer Hindernisse bereitet und dadurch Leib und Leben von Menschen oder Sachen von besonderem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

          Ein Flughafen ist zwar an sich ein öffentliches Gebäude, Hausfriedensbruch kommt aber dennoch in Betracht, weil der Inhaber des Hausrechts nicht will, dass Aktivisten den Flughafen mit dem Ziel betreten, ihn zu blockieren. Für die Aktionen auf den Berliner Autobahnen hat das Amtsgericht Tiergarten im Sommer mehrere Klimaaktivisten wegen Nötigung zu Geldstrafen oder – sofern Jugendstrafrecht zur Anwendung kam – zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Allerdings gibt es in der Richterschaft unterschiedliche Bewertungen, ein anderer Richter des Amtsgerichts hatte einen Aktivisten freigesprochen. In den Fällen, in denen Rettungswagen blockiert wurden, kommt auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperletzung in Betracht.

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