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Anordnung von Münchner Richter : Zwei Klimaaktivisten müssen einen Monat in Gewahrsam

  • Aktualisiert am

Aktivisten der „Letzten Generation“ blockieren eine Straße in München. (Aufnahme vom 21. November) Bild: dpa

Statt den beantragten fünf Tagen müssen zwei Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ bis zum 5. Januar in Gewahrsam. Das hat ein Münchner Richter wegen „beharrlicher Wiederholung von Blockaden“ angeordnet.

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          Nach abermaligen Klimaprotesten der Gruppe „Letzte Generation“ hat ein Richter in München für zwei Aktivisten einen einmonatigen Gewahrsam über Weihnachten und Neujahr hinaus angeordnet. Der Richter sei über die beantragte Dauer von fünf Tagen Gewahrsam hinausgegangen und habe angeordnet, dass die beiden einen Monat lang bis zum 5. Januar ohne Prozess von der Justiz festgehalten werden, teilte die Münchner Polizei am Mittwoch mit.

          Grund für den langen Gewahrsam sei, dass bei beiden eine „beharrliche Wiederholung“ von Blockadeaktionen festgestellt wurde. Die einmonatige Gewahrsamnahme ohne Prozess ist nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz möglich, in anderen Bundesländern gibt es eine solche scharfe Sanktion nicht. Bereits im November wurde für mehrere Aktivisten der „Letzten Generation“ ein einmonatiger Gewahrsam angeordnet.

          Die nun betroffenen Aktivisten waren an diesem Dienstag an einer Blockadeaktion im Münchner Autobahnbereich beteiligt. Für zwei weitere Blockierer ordnete ein Richter Gewahrsam für fünf Tage an.

          Seit Montag kam es sowohl in der Innenstadt Münchens als auch auf Autobahnen im Stadtgebiet zu verschiedenen Blockadeaktionen der „Letzten Generation“, die jeweils erhebliche Verkehrsbehinderungen auslösten.

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