Letzte Generation : Faeser für einheitliche Linie bei Präventivhaft
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Der hessische Innenminister Peter Beuth, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius am Freitag in München Bild: Reuters
Die Bundesländer gehen unterschiedlich gegen die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ vor. Unionsgeführte Länder finden lange Präventivhaft angemessen. Die Bundesinnenministerin wirbt für eine Verständigung.
Die Länder sollten sich nach Ansicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf eine einheitliche Linie bei der Anwendung und Dauer von Präventivhaft verständigen. Mit Blick auf das Unterbindungsgewahrsam wäre es gut, wenn die Länder einheitliche Regeln hätten, sagte sie am Freitag nach der Innenministerkonferenz in München. Die vorbeugende Inhaftierung von Klimaaktivisten hatte in den vergangenen Wochen bundesweit für viele Diskussionen gesorgt. In Bayern können in Einzelfällen Personen etwa für bis zu 30 Tage in Präventivgewahrsam genommen werden. In den meisten anderen Bundesländern ist die maximale Dauer wesentlich kürzer.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) betonte, für ihn sei weniger die Dauer der Haft entscheidend, denn die Frage, wofür die in den Polizeigesetzen der Länder vorgesehene Möglichkeit genutzt werde. „Wir müssen gut abwägen, wofür es angewendet wird.“ Letztlich sei ein derartiger Eingriff in die individuelle Freiheit eines Menschen derart schwerwiegend, dass es aus seiner Sicht nicht ausreiche, wenn sich jemand an einer Straße festklebe.
Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU) erklärte, dass natürlich eine Gewahrsamsdauer von bis zu 30 Tagen die absolute Ausnahme bleiben müsse. Wenn aber jemand bei der Polizei zu Protokoll gebe, er werde abermals Straftaten begehen, sei es angemessen. Letztlich entscheide in jedem Einzelfall ein Richter, ob es notwendig sei.
Kritik an den Einwanderungsplänen
Angesichts der jüngsten Ankündigung der Klimaaktivisten „Letzte Generation“ sprach Herrmann, derzeit auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz, es zeige sich offenkundig, dass eine straffe Organisation hinter den Aktionen stehe. Daher sei es wichtig, nun ein bundesweites Lagebild zu erstellen. Einige wenige Aktivisten seien den Behörden bereits aus der linksextremistischen Szene bekannt.
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärte: „Angesichts der steigenden Intensität und Radikalität der gezielt begangenen Straftaten dieser Gruppierung müssen wir sie wachsam in den Blick nehmen und künftig womöglich als kriminelle Vereinigung behandeln. Jedenfalls sehen die unionsgeführten Innenminister die Notwendigkeit, dass diesem Verdacht, der sich aufdrängt, nachgegangen wird.“
Hermann äußerte sich auch zur Flüchtlingssituation. Wegen der hohen Asyl-Zuwanderungszahlen seien die Bundesländer und die Kommunen in Deutschland bereits sehr ausgelastet. „Man kann sagen, sie sind am Limit“, sagte er. Angesichts der hohen Zahlen müsse der Bund den Ländern nicht nur finanziell helfen, sondern auch mit anderen Maßnahmen. Als Beispiele nannte er eine Begrenzung der allgemeinen Zuwanderungszahlen und eine konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber. „Der Bund muss seinen Worten auch Taten folgen lassen“, sagte Herrmann.
Besondere Sorge bereite ihm derzeit die Sekundärmigration etwa von Flüchtlingen, die bereits in Griechenland registriert seien, und den steigenden Zahlen auf den Fluchtrouten im Westbalkan. Angesichts der angespannten Lage in den Ländern und Kommunen müsse der Bund auch avisierte Aufnahmeprogramme nochmals kritisch hinterfragen, „nicht, weil wir nicht helfen wollten“, sondern weil die Unterbringung und Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine prioritär zu behandeln sei. Flüchtlinge aus anderen Ländern müssten von anderen EU-Ländern oder von Ländern außerhalb der EU aufgenommen werden.
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hob hervor, der Bund setze derzeit die falschen Signale, weshalb die Unionsländer die Sorge hätten, dass die ohnehin hohen Zuwanderungszahlen weiter steigen könnten. Es brauche auch deshalb einen restriktiven Umgang mit der Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft.