Leihmutterschaft : Käufliches Elternglück
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Machbar ist fast alles – Künstliche Befruchtung einer Eizelle in der Universitätsfrauenklinik in Leipzig, hundertfach vergrößert. Bild: dpa
In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, in der Ukraine hingegen erlaubt - aber nur heterosexuellen Eltern. Homosexuelle Paare weichen nach Indien oder Kalifornien aus. Probleme bei der Einreise der Babys lassen sich umgehen.
Olga posiert in einem knappen roten Bikini am Strand und lächelt in die Kamera. 1,66 Meter groß ist sie und wiegt 56 Kilo. So heißt es in der Beschreibung neben ihrem Foto im Internet. Die weiteren Angaben: 26 Jahre alt, Blutgruppe 0, Rhesus positiv, Augenfarbe braun, Hautfarbe hell, Gesichtsform rund. Sie mag Sport, trinkt nicht, raucht nicht und hat auch sonst keine schlechten Angewohnheiten. Olga ist Ukrainerin und möchte Kunden aus Deutschland und aller Welt ihre Eizellen verkaufen.
Sie arbeitet wie etwa 190 andere ukrainische Frauen für die Agentur Biotexcom. Die Agentur wirbt auf ihrer Internetseite mit unterschiedlichen „Paketlösungen“. Das „Successpaket“ ist gerade im Angebot und kostet statt sonst 12000 Euro nur 9900 Euro. Für diesen Betrag kann sich eine Kundin aus Deutschland die Eizelle einer ukrainischen Spenderin einsetzen lassen. Eine unbegrenzte Anzahl von Versuchen ist garantiert; falls es doch nicht klappt, gibt es das Geld zurück. Will oder kann die deutsche Frau die fremde Eizelle nicht selbst austragen, ist das „Idealpaket“ eine Alternative. Die Eizelle einer ukrainischen Spenderin, befruchtet mit dem Samen des deutschen Ehemannes, wird dann einer anderen Ukrainerin, einer Leihmutter, eingesetzt. 27900 Euro kostet dann das Produkt „Kind auf den Arm“.
Verpflegung inklusive
Am Telefon gibt es eine eingehende Beratung in nahezu perfektem Deutsch. Die Mitarbeiterin erläutert, was alles inklusive ist: Abholen vom Flughafen in Kiew, Unterbringung in einer „gemütlichen Wohnung“ mit TV, Küche und Kühlschrank. Verpflegung sei „selbstverständlich“ auch im Preis inbegriffen. Die Kunden dürfen aus der Datenbank die Eizellenspenderin aussuchen. Diese Entscheidung sei sehr wichtig, denn der Phänotyp der Eizellenspenderin werde an das gewünschte Kind weitergegeben. Biotexcom sucht dann die dazu passende Leihmutter aus. „Wie die aussieht, ist nicht so wichtig, denn die Gene der Leihmutter haben mit dem Kind nichts zu tun“, heißt es am Telefon.
Sehr geschäftsmäßig berichtet die Mitarbeiterin auch, wie bei Fehlgeburten, Fehlbildungen und Totgeburten verfahren wird. „Verliert die Leihmutter das Kind bis zum dritten Schwangerschaftsmonat, wird das Programm ohne Zusatzkosten von neuem begonnen.“ Bei Fehlgeburten bis zum sechsten Schwangerschaftsmonat gebe es 80 Prozent Rabatt auf den wiederholten Versuch, nach dem sechsten Monat bleibe noch ein Rabatt von 60 Prozent. Die Klinik arbeite mit Präimplantationsdiagnostik. Wenn sich ein genetischer Defekt herausstelle, würden die Kunden gefragt, ob sie das Kind trotzdem wollten. Totgeburten habe es noch nicht gegeben. Doch die Mitarbeiterin meint, es sei angemessen, der Leihmutter eine Entschädigung von 2000 Euro zu zahlen und es dann noch einmal zu versuchen.
Keine Anerkennung in Deutschland
Auch rechtlich ist die Mitarbeiterin geschult. Sie kennt die deutschen Bestimmungen über Mutterschaft und Staatsangehörigkeit, aber sie weiß auch, was da zu tun ist. „Bei uns hat es noch nie Probleme bei der Ausreise des Kindes gegeben“, sagt sie. „Leihmutterschaft ist in der Ukraine legal. Sie übertreten hier kein Gesetz.“ Einzige Voraussetzung: Nur verheiratete Paare dürfen sich ein Kind austragen lassen.