Laschet zum Fall Sami A. : „Wir haben nach Recht und Gesetz entschieden“
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Mit einer Chartermaschine wurde Sami A. von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben. Doch der Fall ist noch lange nicht zu Ende. Bild: dpa
Die Abschiebung des ehemaligen Leibwächters von Usama bin Ladin wirft weiter Fragen auf. In der Kritik stehen das Bundesinnenministerium – und die Behörden in Nordrhein-Westfalen. Doch Ministerpräsident Armin Laschet widerspricht.
Nach hitzigen Debatten über die möglicherweise unrechtmäßige Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. wird nun eine gerichtliche Klärung erwartet. Dabei wird es in erster Linie darum gehen, ob der Mann aus Tunesien zurückgeholt werden muss. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verteidigte seine Landesregierung im Hin und Her um die Abschiebung. „Wir als Politiker haben nach Recht und Gesetz zu entscheiden, das hat die Landesregierung gemacht“, sagte Laschet am Montag in Berlin vor einer Sitzung des CDU-Präsidiums. Es steht der Verdacht im Raum, die Behörden könnten eine Gerichtsentscheidung missachtet haben.
„Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist, nämlich zu spät“, sagte Laschet zum Vorwurf, die Behörden hätten voreilig gehandelt. „Und ich denke, im Ergebnis können wir froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist.“ Das Oberverwaltungsgericht prüfe den Fall nun. Der mutmaßliche frühere Leibwächter von Al-Qaida-Chef Usama bin Ladin war am Freitagmorgen in sein Heimatland Tunesien abgeschoben worden. Am Abend zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies untersagt, die Entscheidung kam beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch erst an, als das Flugzeug mit Sami A. aus Düsseldorf schon Richtung Tunis in der Luft war.
Habeck: „Absolut peinliches Chaos“
Das Gericht will nun, dass Sami A. zurückgeholt wird. Die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ und „verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, kritisierte das Gericht in scharfer Form die Behörden. Das NRW-Flüchtlingsministerium kündigte dagegen Beschwerde an, die zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum eingelegt werden solle. Dies wurde für diesen Montag erwartet.
Laschet sagte, das Gericht habe zwei unterschiedliche Entscheidungen innerhalb einer Woche getroffen. „Wenn zwei Kammern eines gleichen Verwaltungsgerichts so entscheiden, wird da mancher seine Fragen haben“, sagte er. Politik müsse schnell handeln. Vor dem Verwaltungsgericht liefen mehrere Verfahren parallel. Wie es in einer Erklärung auf der Webseite des Gerichts heißt, wurde ein Antrag gegen die Androhung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde der Stadt Bochum am Mittwoch vor der Abschiebung abgelehnt. Das Verfahren um die Aufhebung eines Abschiebeverbots durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) war noch nicht entschieden.
Unangenehme Fragen zu dem Fall könnten aber nicht nur auf die Behörden in Nordrhein-Westfalen zukommen, sondern auch auf das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU). „Entweder handelt es sich um absolut peinliches Chaos oder es stinkt zum Himmel, weil die Innenbehörden ein Exempel statuieren wollten“, sagte der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck der „Süddeutschen Zeitung“ (Montag).
Beschädigung des Rechtsstaats?
Das Bundesinnenministerium (BMI), dem das Bamf untersteht, wusste nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) seit Mittwoch, dass die Abschiebung für Freitag geplant war. Aufgrund von Informationen der Bundespolizei sei bekannt gewesen, „dass es Planungen für eine Rückführung am Freitag, dem 13. Juli 2018, von Sami A.“ gab, zitierte die F.A.Z. eine Sprecherin des Ministeriums. Die Informationen über die Abschiebung A.s seien mit dem Hinweis verbunden gewesen, „dass die Entscheidungszuständigkeit für die Durchführung der Rückführung“ beim Land Nordrhein-Westfalen liege.