Information über Abtreibung :
Ärztin verliert Prozess, gewinnt Sympathien

Von
,
Gießen
Lesezeit:
Der Streit geht weiter: Kristina Hänel in Gericht in Gießen

Das Landgericht Gießen hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Abtreibungen bestätigt. Doch es fällt ein bemerkenswerter Satz des Richters. Der Streit ist in jedem Fall nicht beendet.

So ein Satz fällt vor einem deutschen Landgericht wohl auch eher selten. Sie müsse „das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz“, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Nink, als er sich zur Urteilsbegründung an die Angeklagte wendet. Kurz zuvor hat er entschieden, dass Kristina Hänel, die angeklagte Medizinerin, verurteilt bleibt wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Vor fast einem Jahr hatte das Gießener Amtsgericht sie nach dem umstrittenen Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe verurteilt, weil Hänel auf ihrer Internetseite über die Möglichkeiten einer Abtreibung informierte – und derlei Abbrüche auch selbst in ihrer Gießener Praxis durchführt. Hänel legte daraufhin Berufung gegen das aus ihrer Sicht skandalöse Urteil ein.

FAZ

Ohne Abo weiterlesen

Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.
Empfehlungen
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Rektor (m/w/d)
Deutsche Bundesbank
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Verlagsangebot
amex
85.000 Membership Rewards Punkte zum Start.
Sprachkurs
Lernen Sie Englisch
V-Check
Vollmachten für den Fall der Fälle
Immobilienbewertung
Verkaufen Sie zum Höchstpreis
feinschmecker
Die Küche des Mittelmeeres günstiger & Käsemesser gratis!