Information über Abtreibung : Ärztin verliert Prozess, gewinnt Sympathien

Das Landgericht Gießen hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Abtreibungen bestätigt. Doch es fällt ein bemerkenswerter Satz des Richters. Der Streit ist in jedem Fall nicht beendet.
So ein Satz fällt vor einem deutschen Landgericht wohl auch eher selten. Sie müsse „das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz“, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Nink, als er sich zur Urteilsbegründung an die Angeklagte wendet. Kurz zuvor hat er entschieden, dass Kristina Hänel, die angeklagte Medizinerin, verurteilt bleibt wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Vor fast einem Jahr hatte das Gießener Amtsgericht sie nach dem umstrittenen Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe verurteilt, weil Hänel auf ihrer Internetseite über die Möglichkeiten einer Abtreibung informierte – und derlei Abbrüche auch selbst in ihrer Gießener Praxis durchführt. Hänel legte daraufhin Berufung gegen das aus ihrer Sicht skandalöse Urteil ein.





