Landgericht Bayreuth : Mollath muss in Psychiatrie bleiben
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Gustl Mollath vor seiner Vernehmung im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags an diesem Dienstag Bild: dpa
Das Landgericht Bayreuth hat angeordnet, dass Gustl Mollath bis zu einem weiteren Prüftermin im Juni 2014 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Von ihm seien „weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten“.
Gustl Mollath muss mindestens noch ein Jahr lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie bleiben. Das Landgericht Bayreuth ordnete nach eigenen Angaben vom Mittwoch die Fortdauer der Unterbringung an; der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014. Die Kammer sei an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden, hieß es zur Erläuterung.
Zwar liegen dagegen aktuell Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren vor. „Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen.“ Stattdessen gehe sie davon aus, dass von Mollath „weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind“.
Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath glaubt, er sei Opfer eines Komplott seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Deswegen war auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in Bedrängnis geraten.
Am Dienstag hatte Mollath vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags ausgesagt und darum gebeten in ein Gefängnis verlegt zu werden: „Sollte ich lebenslang in Sicherungsverwahrung bleiben müssen, wünsche ich mir eine Unterbringung in einem ordentlichen Gefängnis.“ Die Bedingungen seien dort sicherlich erträglicher als in der geschlossenen psychiatrischen Klinik.