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Verdacht des Landesverrats : BND-Mitarbeiter soll für Russland spioniert haben

Die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin-Mitte Bild: AFP

Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes ist festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. BND-Präsident Kahl warnt vor der Skrupellosigkeit Russlands.

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          Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat mutmaßlich einen Verräter in den eigenen Reihen. Es besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeiter des deutschen Auslandsdienstes für Russland spioniert hat. Der Mann namens Carsten L., ein deutscher Staatsangehöriger, soll Informationen, die er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hatte, an einen russischen Nachrichtendienst übermittelt haben. Dabei soll es sich um Staatsgeheimnisse handeln, das sind Informationen, die als geheim eingestuft werden, um Gefahren für die äußere Sicherheit Deutschlands abzuwenden.

          Helene Bubrowski
          Politische Korrespondentin in Berlin.

          L. wurde am Mittwoch festgenommen und am Donnerstag dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshofs vorgeführt. Seither sitzt er in Untersuchungshaft, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstagnachmittag mitteilte. Die Ermittler haben die Wohnung und den Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren nicht näher benannten Person durchsucht, außerdem zwei Liegenschaften des BND.   

          Näheres zur konkreten Tätigkeit des Mitarbeiters für den BND oder zum Schaden wurde nicht mitgeteilt, um die weiteren Untersuchungen nicht zu gefährden. „Zurückhaltung und Diskretion sind in diesem besonderen Fall sehr wichtig. Mit Russland haben wir es auf der Gegenseite mit einem Akteur zu tun, mit dessen Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft wir zu rechnen haben“, sagte BND-Präsident Bruno Kahl am Donnerstag. Der BND hatte selbst im Rahmen der nachrichtendienstlichen Arbeit Kenntnis von dem mutmaßlichen Verratsfall erlangt und zunächst eigene Ermittlungen eingeleitet und dann den Generalbundesanwalt eingeschaltet.

          Wegen Landesverrats macht sich strafbar, wer einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner ein Staatsgeheimnis mitteilt und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit Deutschlands herbeiführt. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als einem Jahr. In schweren Fällen, etwa wenn eine verantwortliche Stellung missbraucht wird, kann sogar lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

          Der Bundesnachrichtendienst unterzieht alle Anwärter einer ausführlichen Sicherheitsüberprüfung, auch die Mitarbeiter werden geprüft. Dennoch gibt es Fälle von Verrat in der Behörde. Zuletzt war 2014 Markus R. aufgeflogen, der sich als Quelle für amerikanische Dienste verdingt hatte und zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden war.

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