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Der Plenarsaal des Bundestags während der Sitzung am 25. März Bild: dpa

Corona und Parlamentarismus : Der Bundestag muss selbstbewusster auftreten

  • -Aktualisiert am

Die Appelle aus dem Parlament, die Abgeordneten sollten besser in die Corona-Politik einbezogen werden, gehen an der Sache vorbei. Es liegt am Bundestag selbst, welchen Einfluss er hat. Ein Gastbeitrag des Bundestagspräsidenten a.D.

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          Selten sind im Bundestag die Unzufriedenheit über die Ergebnisse des staatlichen Managements der Corona-Pandemie wie über die damit verbundene Rollenverteilung zwischen Exekutive und Legislative auf der einen sowie zwischen Bund und Ländern auf der anderen Seite so deutlich geworden wie in der Regierungsbefragung mit der Bundeskanzlerin vergangene Woche. Die beispiellose Erklärung der Bundeskanzlerin, sie übernehme die persönliche Verantwortung für eine Fehlentscheidung, die sie zusammen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder getroffen hat, mit der Begründung, „am Ende trage ich für alles die letzte Verantwortung, qua Amt ist das so“, vermittelt den Eindruck einer Konzentration politischer Kompetenz, die weder der Verfassungslage entspricht noch der politischen Wirklichkeit. Wäre es so, wären solche nächtelangen, zähen Verhandlungen der Kanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nicht nötig, deren Ergebnisse wiederum nicht vom Bund umgesetzt werden, sondern von den Ländern (und Kommunen).

          Tatsächlich sind über die Dauer der Corona-Pandemie hinweg die Zweifel an der Zweckmäßigkeit dieser in der Verfassung so nicht vorgesehenen Versuchsanordnung nicht kleiner geworden, sondern gewachsen – offenbar auch unter den Beteiligten. Und die zu selten gestellte Frage, ob diese Aufgaben- und Kompetenzverteilung auch in Ausnahmesituationen wie dieser tatsächlich „alternativlos“ ist, führt zur anderen, kontroversen Grundsatzfrage, ob die Rechtsgrundlage für das Krisenmanagement den Herausforderungen gerecht wird. Das Infektionsschutzgesetz, das vom Bundestag beraten und beschlossen sowie inzwischen novelliert wurde, bekräftigt die übliche Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern und bekräftigt die Dominanz der Exekutive im Krisenmanagement.

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