Nationalsozialismus : Fünf Jahre Haft für ehemaligen Wachmann von KZ Sachsenhausen
- -Aktualisiert am
Der Angeklagte Josef S. vor dem Schuldspruch. Bild: Reuters
Ein 101 Jahre alter ehemaliger KZ-Wachmann ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er war angeklagt, im Konzentrationslager Sachsenhausen Beihilfe zum Mord an Häftlingen des NS-Regimes geleistet zu haben.
Ein 101 Jahre alter Mann ist am Dienstag in Brandenburg wegen seiner Tätigkeit als Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Josef S. von 1942 bis 1945 als Wachmann „Terror und Massenmord gefördert“ habe, wie der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann sagte. Er habe mit seiner Tätigkeit die Massenvernichtung der Nationalsozialisten „bereitwillig unterstützt“.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert, ebenso ein Anwalt der Nebenkläger. Die Verteidigung hatte für Freispruch plädiert. Der Mann war angeklagt, Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet zu haben. Er hatte während des seit Oktober laufenden Prozesses bestritten, als Wachmann in dem KZ gearbeitet zu haben. Vielmehr sei er in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern tätig gewesen. Die Staatsanwaltschaft konnte sich in ihrer Anklage aber unter anderem auf Dokumente mit Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes stützen.
Anwalt kündigte Revision an
In dem 1936 errichteten KZ nördlich von Berlin waren bis zum Februar 1945 rund 200.000 Menschen inhaftiert gewesen. Zehntausende kamen durch Hunger, Krankheiten oder Vernichtungsaktionen der SS ums Leben. Darunter waren Gegner des NS-Regimes, die von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen der Juden sowie der Sinti und Roma und auch Tausende sowjetische Kriegsgefangene. Der Prozess fand aus organisatorischen Gründen in Brandenburg an der Havel statt, wo der Angeklagte lebt.
Ein Gutachter hatte seine Verhandlungsfähigkeit festgestellt, dabei aber eine Grenze von zweieinhalb Stunden je Prozesstag gesetzt. Der im November 1920 geborene Mann ist der bislang älteste NS-Täter, der sich vor einem Gericht verantworten musste. Sein Anwalt hatte Revision angekündigt, falls sein Mandant zu einer Haftstrafe verurteilt werde. Der Bundesgerichtshof würde dann den Fall noch einmal prüfen und voraussichtlich erst in acht bis zwölf Monaten ein endgültiges Urteil fällen.