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Untersuchungsausschuss : Kraft gibt eidesstattliche Versicherung zu Silvesternacht ab

  • Aktualisiert am

Hannelore Kraft (SPD) muss vor dem Untersuchungsausschuss aussagen. Bild: dpa

Wie viel wusste die NRW-Ministerpräsidentin? Und vor allem: Hat sie zu spät reagiert? Um nachzuweisen, dass sie in den ersten Tagen nach der Kölner Silvesternacht keine Kenntnis hatte, macht sie einen sehr ungewöhnlichen Schritt.

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          Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) will bei der Aufklärung des Silvester-Debakels in Köln in die Offensive kommen. Dafür geht die 54-jährige SPD-Politikerin jetzt einen ungewöhnlichen Weg. In einer im Internet veröffentlichten eidesstattlichen Erklärung hat sie versichert, dass sie vor dem 4. Januar mittags keinen Kontakte mit dem Innenminister und ihrer Hausspitze zu den massenhaften Übergriffen hatte.

          Fünf weitere gleichlautende Erklärungen sind auf der Seite der Staatskanzlei ebenfalls veröffentlicht: von Innenminister Ralf Jäger (SPD) und seinem Staatssekretär, dem Staatskanzleichef und seiner Staatssekretärin sowie dem Regierungssprecher. Der „Untersuchungsausschuss Silvesternacht“ des Düsseldorfer Landtags prüft seit 100 Tagen unter anderem, ob Kraft und Jäger schon früher über die Dimension Bescheid gewusst und zu spät reagiert haben.

          Kraft weigert sich aber, dem Ausschuss zur Aufklärung Daten über sämtliche von ihr und ihrer Hausspitze bis zum 15. Januar geführten Telefonate vorzulegen. Das geht aus einem Brief an den Ausschussvorsitzenden Peter Biesenbach (CDU) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf vorliegt.

          Kraft hält Forderung für unverhältnismäßig

          Die Amtschefin der Staatskanzlei, Anja Surmann, lehnt die von CDU und FDP beantragte Forderung in ihrem Schreiben aus mehreren Gründen ab. Angesichts der Vielzahl der Verbindungen sei es nicht möglich, Inhalte der kompletten Kommunikation „gesprächsscharf und vollständig“ zu rekonstruieren. Da die Inhalte nicht aus den Verbindungsnachweisen hervorgingen, wären sie letztlich nur in persönlichen Befragungen zu ermitteln. Der Ausschuss könne aber nicht verlangen, das neue Beweismittel erst konstruiert werden müssten.

          Die Forderung sei unverhältnismäßig, verspreche wenig Erkenntnisgewinn und greife zudem in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Ministerpräsidentin sowie ihrer Mitarbeiter und Gesprächspartner ein. Deren Interessen und Mobilfunknummern müssten vertraulich behandelt werden.

          Zudem schütze die Landesverfassung Abgeordnete vor der Durchleuchtung ihrer Kommuniskation. Dies gelte auch für Kraft. Ebenso geschützt sei der Kernbereich des Regierungshandelns. Nur hieraus seien Dokumente in Akten an den Untersuchungsausschuss entnommen worden, versichert die Staatskanzlei in einer ausführlichen Erklärung und Dokumentation zur Silvesternacht im Internet. „Es wurde nichts vertuscht“. Keinesfalls halte die Staatskanzlei brisante Unterlagen zur Silvesternacht zurück.

          Sämtliche sogenannte „WE-Meldungen“ des polizeilichen Lagezentraums über „wichtige Ereignisse“ in der Silvesternacht sind in der Faktensammlung abgebildet - die erste vom 4. Januar um 14.36 Uhr. Erst die anwachsende Berichterstattung über massenhafte sexuelle Übergriffe, die zum Jahreswechsel bisherigen Ermittlungen zufolge überwiegend Marokkaner und Algerier verübt haben sollen, habe die Dimension in der Folge deutlich gemacht. Zuvor habe niemand es für wichtig gehalten, die Ministerpräsidentin zu informieren, „da die Notwendigkeit zu handeln, nicht erkennbar war“. Kraft soll als Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss aussagen. Ein Termin steht aber noch nicht fest.

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