Trisomie 21-Debatte : Sollen Krankenkassen Bluttests für Schwangere zahlen?
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Sichere Bluttests dürften auch Frauen, die ihn sich nicht leisten könnten, nicht vorenthalten werden, sagte Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, während der Debatte. Bild: dpa
Die Debatte um das Thema Gendiagnostik spaltet den Bundestag. Befürworter wollen, dass die Krankenkassen die Kosten für Bluttests bei Schwangeren übernehmen – Gegner argumentieren, der Test diene der Selektion. Eine Analyse.
Man kann diese Debatte ja wunderbar leicht überhöhen. Man kann zum Beispiel sagen, es geht dabei um einen Konflikt zwischen der Selbstbestimmung werdender Eltern und dem Recht von Familien, deren Kind das Down-Syndrom hat, sich nicht dafür rechtfertigen zu müssen. Oder man kann sagen, hier wird gerade verhandelt, wie weit die Gesellschaft bei der vorgeburtlichen Gendiagnostik gehen will, wie viel Selektion sie Familien zugesteht und wo sie die Grenze zieht. Das alles ist nicht falsch, doch im Kern der Sache ist die Frage recht präzise zu fassen: Sollen die gesetzlichen Krankenkassen für einen neuen Bluttest auf Trisomie 21 aufkommen, wie das Down-Syndrom auch genannt wird, oder sollen sie nicht?
Der Bundestag hat am Donnerstagmorgen eine sogenannte Orientierungsdebatte zu dem sensiblen Thema geführt, und natürlich ging es am Ende um alle diese Punkte. Zum Beginn der Debatte, bei der aufgrund der ethischen Brisanz die üblichen Fraktionslinien keine Rolle spielen sollten, sprach sich die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke (CDU), für die Kostenübernahme des Bluttests aus.
Die Tests seien seit einigen Jahren zugelassen, sagte Schmidtke, kein Gesetz könne sie wieder vom Markt nehmen. Und sie verwies darauf, dass die Tests, die am Blut der Mutter untersuchen, ob das Kind eine Form der Trisomie hat, nicht dasselbe Risiko haben wie eine Fruchtwasseruntersuchung. Die ist seit 1975 Standard und wird bei einem Verdacht, dass das Kind die Genveränderung aufweist, von der Kasse bezahlt. Dabei sticht der Arzt mit einer Kanüle in den Bauch der Mutter, bei einem Prozent der Fälle kommt es deshalb zu einer Fehlgeburt.
Schmidtke sagte, es sei weder rational noch medizinisch oder ethisch zu erklären, für diesen Test andere Grenzen zu ziehen als die risikobehafteten Verfahren wie die Fruchtwasseruntersuchung. Ähnlich argumentierte Karl Lauterbach, der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion. Der bessere, weil weniger riskante Bluttest, dürfe Frauen, die ihn sich nicht leisten könnten, nicht vorenthalten werden, sagte Lauterbach. Derzeit sind drei Bluttests auf dem Markt, sie kosten je nach Testumfang bis zu mehrere hundert Euro. „Eine Untersuchung ohne Risiko für Fötus und Schwangere ist deutlich besser als eine Untersuchung mit Risiko“, sagte die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring.
Neun von zehn Kindern mit Trisomie 21 werden abgetrieben
Die Gegner einer Kostenerstattung durch die Kassen warnten, dass eine Ausweitung der Tests dazu führe, dass noch mehr Kinder mit Trisomie 21 abgetrieben werden; derzeit sind es laut einem Bericht des Bundestages bereits neun von zehn. Zu den Gegnern des Bluttests gehören unter anderem die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, und die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Der Test diene der Selektion, sagte Rüffer.
Der Sorge halten Fachleute entgegen, dass eine befürchtete Ausweitung der Tests nicht geplant ist. Für die Zulassung des Bluttests als Kassenleistung ist der Gemeinsame Bundesausschuss zuständig, ein Gremium mit Vertretern von Krankenkassen, Ärzten und Patienten. Dort läuft gerade ein Stellungnahmeverfahren, der zuständige Fachausschuss hat aufgrund wissenschaftlicher Prüfungen empfohlen, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen. Josef Hecken, der Vorsitzende des Gremiums, verwies auf die Beschlussempfehlung, der zufolge vorgesehen ist, dass der Bluttest unter denselben Voraussetzungen eingesetzt werden soll wie jetzt die riskante Fruchtwasseruntersuchung – nämlich nur dann, wenn der Arzt eine Risikoschwangerschaft feststellt und Gründe für die Vermutung hat, dass das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommen könnte.
Einige Abgeordnete sprachen sich am Donnerstag dafür aus, die Beratung von Schwangeren zu verbessern. In der Diskussion ist eine verpflichtende Beratung von Eltern vor einer genetischen Untersuchung des Fötus‘. Kritiker wie der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke wenden ein, dass Ärzte bei der Beratung häufig zuvorderst eigene Haftungsrisiken im Blick hätten und Eltern dahingehend beraten würden, das Kind im Zweifel nicht zu bekommen. Dazu könnte eine verpflichtende Beratung etwa bei einer Behinderteneinrichtung oder einer Kirche ein Gegengewicht darstellen.