Kommunalwahl in NRW : Handschuhe, Schutzwände und größere Stimmbezirke
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Corona-Vorkehrungen bei der bayerischen Kommunalwahl im März Bild: dpa
Am 13. September sollen in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen stattfinden – trotz Corona. CDU, SPD und FDP haben sich auf Sonderregeln geeinigt. Die sollen kleineren Parteien helfen.
In Nordrhein-Westfalen sollen die Kommunalwahlen trotz der Corona-Pandemie wie geplant am 13. September stattfinden. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen von CDU und FDP mit der SPD-Fraktion verständigt. Die Wahlen der Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeister und Oberbürgermeister werden aber unter besonderen Bedingungen stattfinden, die die drei Fraktionen in einem Gesetzentwurf geregelt haben, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt. Unter anderem sollen Sonderregelungen für die – gerade von einigen kleineren Parteien coronabedingt noch nicht erledigte – Aufstellung der Kandidatenlisten gelten. Zudem werden die Stimmbezirke ausnahmsweise vergrößert. Vom Verhüllungsverbot für die Mitglieder von Wahlorganen sollen bei fortbestehendem Infektionsrisiko im Herbst Mund-Nase-Bedeckungen ausgenommen werden. Der Entwurf soll kommende Woche in den Landtag eingebracht werden.
Kleinere Parteien und einige Kommunalpolitiker hatten sich dafür ausgesprochen, die Wahlen wegen der Pandemie zu verschieben. Aus rechtlicher Sicht möglich wäre aber ohnehin lediglich eine Verschiebung inklusive aller notwendig werdenden Stichwahlen bis Ende Oktober. Dass es beim ursprünglichen Termin bleibt, steht mit dem Gesetzentwurf nun fest. Im Gespräch mit der F.A.Z. signalisierte Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) kurz und knapp Zustimmung: „Die Landesregierung hat einen Vorschlag gemacht, mit dem sie die Kommunalwahlen im September möglich machen will. Dem werden wir nicht im Wege stehen.“
Der Entwurf von CDU, SPD und FDP thematisiert zunächst die Schwierigkeiten, in Pandemiezeiten innerparteiliche Zusammenkünfte für die Aufstellung der Listen abzuhalten. Zudem dürfte die Rekrutierung von Wahlhelfern nach Einschätzung der drei Fraktionen wegen des voraussichtlich im Herbst weiter bestehenden Ansteckungsrisikos deutlich erschwert werden. Sollte die Corona-Pandemie sich bis zum Herbst „nicht de facto erledigt“ haben, werde zudem die Anzahl verfügbarer Wahlräume erheblich abnehmen. „Insbesondere Altenheime, -tagesstätten und Kindergärten dürften dann nicht mehr zur Verfügung stehen, so dass in manchen Kommunen bis zu 30 Prozent der bisherigen Wahlräume fehlen würden.“
Zur Lösung der aufgezeigten Probleme sieht der Entwurf von CDU, SPD und FDP vor, dass der Stichtag für die Einreichung von Wahlvorschlägen elf Tage nach hinten verschoben wird. Die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften, die kleinere Parteien vorlegen müssen, die noch nicht in einem Gemeinderat oder Kreistag vertreten sind, wird auf jeweils 60 Prozent der ansonsten vorgesehenen Anzahl abgesenkt. Zudem soll die Obergrenze für die Einteilung von Stimmbezirken einmalig von 2500 auf 5000 Einwohner verdoppelt werden, „sodass die Gemeinden die Option erhalten, die Anzahl der benötigten Urnenwahlvorstände und –wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren“.
Sich dadurch ergebene Wahlhelferreserven könnten genutzt werden, um die Briefwahlvorstände aufzustocken. Denn es werde vermutlich zu einem höheren Briefwähleranteil kommen. Das wiederum werde dazu führen, dass es trotz größerer Stimmbezirke keinen erhöhte Andrang in den Wahllokalen geben werde, prognostizieren die drei Fraktionen. Zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln könnten in den Wahlräumen „angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden“. Dazu kann demnach die „Sicherstellung von Mindestabständen von 1,5 Metern, Glastrennwände zwischen Wahlvorstand und Wählerinnen und Wählern, Stimmzettelkennzeichnung mit eigenem Schreibzeug, regelmäßige Desinfektion von Oberflächen etc.“ gehören, heißt es in dem Vorschlag.
Henning Höne, Parlamentarischer Geschäftsführer und kommunalpolitischer Sprecher der nordrhein-westfälischen FDP-Landtagsfraktion sagte der F.A.Z.: „Die Verschiebung der Kommunalwahl 2020 wäre eine nachträgliche Verlängerung der Wahlperiode.“ Dies wäre nicht nur juristisch schwierig, sondern auch demokratisch problematisch. „Die Wählerinnen und Wähler müssen bei der Wahl nicht nur wissen, wen sie wählen, sondern auch für wie lange. Es ist richtig, am Wahltermin 13. September festzuhalten“, sagte Höne. „Wir halten am Wahltermin fest, gehen aber zugleich auf die besonderen Umstände rund um die Kommunalwahl ein. Dieser Weg ist verlässlich und schafft Rechtssicherheit.“
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte der F.A.Z.: „Ich freue mich sehr, dass sich bei dieser Debatte jetzt im Landtag eine Einigung abzeichnet. Meine Meinung war immer, dass die Politik sich hüten sollte, Wahltermine leichtfertig zu ändern. Damit würde sie sich nämlich dem Verdacht aussetzen, Wahlen generell je nach politischer Stimmungslage hin- und herzuschieben.“