Strafprozessreform : Hauptsache gerecht
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Reform des Strafprozesses? Ja, aber Effektivität ist kein Selbstzweck. Das Motto muss lauten: Hauptsache gerecht.
Wer wollte etwas gegen schnellere und „modernere“ Verfahren haben? Womöglich der, gegen den sich ein solches Verfahren richtet. Im Strafprozess besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der Effektivität des Strafverfahrens und den Rechten des Beschuldigten. Geschwindigkeit und Wirksamkeit sind jedenfalls kein Selbstzweck und müssen immer in Einklang gebracht werden mit grundlegenden Werten von Verfassungsrang, etwa der Unschuldsvermutung. Eine Beschleunigung des Strafprozesses muss die Rechte der Verteidigung berücksichtigen. Opfer kamen früher im Verfahren als solche kaum vor. Heute muss daran erinnert werden, dass auch der Opferstatus erst einmal festgestellt werden muss. Die jetzt vom Bundestag beschlossene Reform des Strafverfahrens versucht Lehren aus Mängeln zu ziehen, die in der Praxis auftreten und die mit grundlegenden Wertungen der Strafprozessordnung nicht mehr viel zu tun haben.

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Es ist sinnvoll, die DNA-Analyse auszuweiten; aber umso mehr muss man betonen, dass ein solcher Treffer noch keinen Schuldspruch bedeutet. Auch ist ein Befangenheits- oder Beweisantrag nicht notwendig ein Mittel gezielter Prozessverschleppung. Die Aufzeichnung der Hauptverhandlung, was bisher nur rudimentär geschieht, bleibt einer späteren Reform vorbehalten. Die Dokumentation des Verfahrens könnte allerdings den bisweilen schon überlangen Strafprozess weiter verlängern. Das Moto muss lauten: Hauptsache gerecht.