
Kommentar zu Gauland-Aussage : Volksverhetzend
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Der AfD-Politiker Gauland fühlt sich nach der Löschung mutmaßlich volksverhetzender Aussagen auf Facebook und Twitter an Stasi-Methoden erinnert. Damit zeichnet er ein Zerrbild der Gegenwart.
Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht. Dieses Urteil trifft sicherlich in mancher Hinsicht auf das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu.
Doch wer sich, wie der AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Gauland, nach der Löschung mutmaßlich volksverhetzender Aussagen auf Facebook und Twitter an Stasi-Methoden erinnert fühlt, der stellt nicht nur seiner eigenen Geschichtskenntnis ein schlechtes Zeugnis aus. Er zeichnet auch ein Zerrbild der Gegenwart.
In der Bundesrepublik ist Meinungsfreiheit als Grundrecht durch die Verfassung geschützt, in der DDR mit ihrer Vorab-Zensur war sie es nie. Doch gilt dieses Recht nicht schrankenlos, vor allem nicht in den Kommunikationsräumen, die sich als „neue Plattformen des öffentlichen Diskurses“ (Zuckerberg) etabliert haben.
Dass sie damit auch dessen Regeln unterliegen und für volksverhetzende oder andere strafrechtlich relevante Inhalte zur Rechenschaft gezogen werden können, mit deren Verbreitung sie Geld verdienen, ist das Mindeste, was ein Staat verlangen muss – zum Schutz der Grundrechte wie des Gemeinwohls.