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Der Fall Schavan : Die Maßstäbe der Wissenschaftsfunktionäre

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Annette Schavan nach dem Rücktritt der Ministerin: Die Klage wurde zum Interessenkonflikt Bild: dpa

Annette Schavan muss ihr Amt aufgeben, um vor Gericht um ihren eigenen Ruf zu kämpfen. Da ist ihr gutes Recht. Aber ihr Fall hat die Wissenschaft korrumpiert. Das ist schlimmer als bei Guttenberg.

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          Annette Schavan hat um ihr Amt als Bildungsministerin gekämpft. Jetzt bleibt ihr nur noch der Kampf um den eigenen Ruf - und den will sie vor Gericht austragen, in einem Verfahren gegen die Universität Düsseldorf. Das ist ihr gutes Recht. Aber es gebiert auch eine Pflicht: Eine Ministerin kann nicht aus privaten Gründen gegen eine Institution vorgehen, zu der sie in einem Amtsverhältnis steht. Jede Entscheidung über Zuwendungen an die Universität Düsseldorf wäre fortan in den Ruch geraten, sie hänge mit der Privatklage zusammen. Annette Schavan hat diesen Interessenkonflikt rechtzeitig erkannt - und sie hat mit ihrem Rücktritt die Konsequenzen gezogen. Dafür gebührt ihr Respekt.

          Seltsam nur, dass den Wissenschaftsfunktionären, die sie auf ihre letzte Reise nach Südafrika begleiteten, dieser Gedanke gar nicht kam. Jedenfalls sprach ihn kein Mitreisender laut aus. Was von der Reise nach Deutschland drang, waren Solidaritätsbekundungen - auch vom Präsidenten der Humboldt-Universität. Ob der sich genauso geäußert hätte, wäre sein Haus betroffen gewesen? Freilich konnte er sich bis gestern in der Mehrheit fühlen. In der Welt der deutschen Wissenschaftsfunktionäre gelten nämlich andere Maßstäbe. Das ist das eigentliche Problem, das der Fall Schavan offenbart hat.

          Von den Priestern dieser Gemeinde erfuhr die Ministerin monatelang alle nur denkbaren Segnungen. Da war der bekannte Bildungshistoriker, der sie mit dem Argument entschuldigte, die meisten ihrer „Zitierfehler“ stünden im referierenden Teil ihrer Dissertation - als sei es nicht so wichtig, Quellen selbst zu lesen und korrekt anzugeben, wenn man sie nur zusammenfasst. Dieser Teil macht übrigens 180 Seiten in Frau Schavans Arbeit aus, mehr als die Hälfte. Dann gab es die Erziehungswissenschaftler, die öffentlich versicherten, in ihrer Disziplin hätten schon immer andere Maßstäbe gegolten, Pädagogik sei keine echte Wissenschaft. Warum werden in diesem Fach dann überhaupt Professoren berufen und Doktoranden ausgebildet?

          Eine „politische Aktion“?

          Die ganz große Monstranz holte ein früherer Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft heraus. An Schavans Arbeit würden Maßstäbe angelegt, die „völlig sinnentleert“ seien; das Plagiatsverfahren sei in Wahrheit eine „politische Aktion“ gegen die Ministerin. Im Klartext: Ein Mann, der die deutsche Forschungslandschaft zwei Jahrzehnte lang geprägt hat, warf einem angesehenen Wissenschaftler vor, er verrate mit seinem Gutachten die Wissenschaft. Obwohl die bemängelten Stellen gar nicht strittig waren. Spätestens da hätten die amtierenden Hohepriester der Wissenschaftsorganisationen einschreiten und den Gutachter, die Universität schützen müssen. Das Gegenteil war der Fall. Einer nach dem anderen stellte das Verfahren infrage. Kurz vor der Entscheidung, die Aberkennung des Doktorgrades von Frau Schavan einzuleiten, setzte der Wissenschaftsrat dem ganzen die Krone auf: Die Vertretung der wichtigsten Forschungseinrichtungen und der Hochschulrektorenkonferenz versuchte den Schritt in letzter Sekunde zu verhindern.

          Zum Allgemeinplatz ist in diesen Kreisen, aber auch darüber hinaus, das Argument geworden, der Fall Schavan sei nicht mit Guttenberg vergleichbar. Schavan habe nur passagenweise abgeschrieben statt seitenweise, sie habe immerhin umformuliert, statt einfach zu kopieren - und überhaupt sei sie ein so bescheidener Mensch. Offenbar fehlt da jedes Rechtsbewusstsein.

          Eine Handlung ist nicht relativ zum schwersten Rechtsverstoß oder zur Gesinnung zu beurteilen, sondern zum gesetzten Recht. Ein Autofahrer, der mit 1,1 Promille am Steuer erwischt wird, begeht eine Straftat. Er kann sich nicht damit herausreden, dass andere mit noch mehr Alkohol im Blut erwischt wurden und er dreißig Jahre lang nur nüchtern fuhr. Übrigens würde ihm auch der Führerschein entzogen, hätte er sich den erschlichen.

          Das Ergebnis akribischer Prüfung

          Annette Schavan hat „systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen (vorgegeben), die sie in Wirklichkeit nicht erbracht hatte“. Das war das Urteil von zwölf Professoren der Universität Düsseldorf und das Ergebnis von neun Monaten akribischer Prüfung. Es fiel ihnen gewiss nicht leicht, sie mussten den Furor der Funktionäre ebenso einkalkulieren wie finanzielle Nachteile. Und natürlich stellten sie ihrer eigenen Fakultät ein Armutszeugnis aus: Frau Schavans Dissertation hätte nie angenommen werden dürfen. Ihr Doktorvater äußerte, wer über das Gewissen schreibe, könne gar nicht täuschen. Er sprach damit auch ein Urteil über seine eigene Kompetenz.

          Nach dieser Vorgeschichte wird die neue Bildungsministerin Johanna Wanka nicht einfach zur Tagesordnung übergehen können. Gute Bildungspolitik bemisst sich nicht danach, wie viel Geld ein Minister vom Gesamthaushalt abzwacken kann. Es kann auch kein politisches Ziel sein, möglichst viele Doktoranden durch „Exzellenzcluster“ zu schleusen. Es reicht nicht, wenn Exzellenz überall drauf steht; sie muss auch drin sein.

          Thomas Gutschker
          Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

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