
Kommentar : Politik der Abschiebung
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Gibt sich selbstkritisch: Justizminister Heiko Maas Bild: AFP
Der Paragraphendschungel, den es zu Abschiebungen gibt, wird größer und größer. Dabei wäre der Vollzug wichtig. Wenigstens gibt der Justizminister jetzt Fehler zu. Folgt auch die Einsicht in NRW?
Bundesjustizminister Heiko Maas hat – es musste dazu offenbar erst eine Talkshow angesetzt werden – zugegeben, was nicht allzu viele sozialdemokratische Verantwortliche vor ihm zugeben wollten. Niemand könne sich nach dem Berliner Anschlag hinsetzen und sagen, es seien keine Fehler gemacht worden. Das ist recht weit von dem entfernt, was sein Parteifreund Ralf Jäger dazu zu sagen hatte, dass nämlich der Rechtsstaat im Fall Amri bis an die Grenzen seiner Möglichkeiten gegangen sei.
Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen setzte damit den Weg fort, den er gleich nach dem Anschlag eingeschlagen hatte: Wir in NRW können nichts dafür! Amri war zwar hier gemeldet, aber schaut nach Berlin – dort hat er sich doch meistens aufgehalten! Warum Amri das konnte und ungehindert unter 14 Identitäten durch Deutschland zog, hat aber doch wohl auch damit zu tun, dass ihn die NRW-Behörden so behandelten wie viele andere Ausreisepflichtige, die sich ihrer Abschiebung mit viel Kunst und Tücke (und ohne großen Widerstand der Ausländerbehörden) entziehen wollen. Das Wort „Residenzpflicht“ war immerhin bis vor kurzem an Rhein und Ruhr - wie in so vielen anderen rot-grünen Gegenden - noch ein Schimpfwort. Und „Abschiebung“ ist es wohl noch bis heute.
Was, Wann, Wie und Wo
Auch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft kann über das Eingeständnis von Maas und dessen Bekräftigung, einen Bericht über das Was, Wann, Wie und Wo des Terroristen abzuliefern, nicht begeistert sein. Sie hatte einen Sonderermittler auf Bundesebene vorgeschlagen, der seinen Bericht dann zu gegebener Zeit (nach der Landtagswahl im Mai?) und mit nicht allzu überraschendem Inhalt (jeder kann die Verantwortung auf andere abschieben?) vorgelegt hätte. Nun wollen das Bund und Länder selbst machen, was am Inhalt vielleicht nicht viel ändert, wohl aber am Termin.
Die Konsequenzen aus dem Attentat müssen so oder so schon jetzt gezogen werden. Sonst wird es damit nichts mehr vor der Bundestagswahl. Streitpunkt ist die Dauer einer Abschiebungshaft für Gefährder und Kriminelle. Eine Sicherungshaft von bis zu achtzehn Monaten könnte jetzt schon verhängt werden. Warum das im Fall Amri nicht genutzt wurde, warum nun ein eigener Haftgrund für Gefährder geschaffen werden muss, das sind die wichtigsten Fragen, die sich dem Gesetzgeber stellen.
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat nun eine unbefristete Abschiebungshaft vorgeschlagen und damit alles überboten, was auf dem Tisch liegt. Er lieferte damit aber weniger einen Vorschlag, der sich durchsetzen lässt. Vielmehr ist es das unfreiwillige Eingeständnis, dass die vielen Bestimmungen, die es zur Abschiebung schon gibt, nichts daran ändern, dass das Ergebnis allzu oft ein ganz anderes ist: ein offenbar unbefristeter Aufenthalt selbst von Kriminellen, die nie nach Deutschland hätten einreisen dürfen.