
Kommentar : Gewalt ist kein Mittel im Meinungskampf
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Ohne Pegida: Die Semperoper Dresden am Montagabend. Bild: dpa
Selbst so manche Politiker haben das Wesen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht begriffen. Wer in Massen auf die Straße geht, ist kein Störenfried. Und Meinungen dürfen nicht durch die Drohung mit Gewalt unterdrückt werden.
Wer einen anderen schmäht, der muss mit einer Reaktion rechnen. Je mehr er ihn trifft, desto eher und härter wird sich das Opfer womöglich wehren. Zu Recht. Die Freiheit der Meinung und der Kunst ist kein Freibrief zur Verächtlichmachung anderer Menschen und Weltanschauungen. Hat das Papst Franziskus gemeint, als er sich nach dem Anschlag von Paris in einem Gespräch äußerte? Gesagt hat er: „Wenn Dr. Gasbarri (der Reiseorganisator des Papstes), mein lieber Freund, meine Mama beleidigt, erwartet ihn ein Faustschlag. Denn man kann den Glauben der anderen nicht herausfordern, beleidigen oder lächerlich machen.“
Diese Äußerung kann man gut erklären, etwa mit der Anschaulichkeit, mit der hier ein Papst aus den südamerikanischen Favelas spontan das ausspricht, was viele denken. Und es wäre gewiss böswillig, darin einen Aufruf zur Selbstjustiz zu sehen. Aber das Oberhaupt der katholische Kirche hat ungewollt etwas in das öffentliche Bewusstsein gerufen, das im Streit über Satire und Islam, über Meinungsfreiheit, Blasphemie und Religion unterzugehen droht: das Gewaltmonopol des Staates. Und selbst für den Staat, für den zivilisierten, den Rechtsstaat ist Gewalt nur das letzte Mittel, sowohl im Verhältnis zu anderen Ländern als auch im Umgang mit seinen Bürgern. Dem Bürger wiederum sind Notwehr und Nothilfe erlaubt – aber nur als Mittel zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs. Aber Gewalt darf niemals eine Waffe im Meinungskampf sein.
Klagemöglichkeit vor Gericht
Es mag weltfremd sein und auch übertrieben, die Staatsanwaltschaft in jede Auseinandersetzung einzuschalten, die auch so aus der Welt geräumt werden kann. Es ist auch nicht jedem gegeben, Beleidigungen wegzulachen oder verbal angemessen drastisch zu reagieren. Aber der Verzicht auf eine körperliche Reaktion unterscheidet unsere (hoffentlich) aufgeklärte Zeit von Formen des Zusammenlebens, in denen noch das Faustrecht gilt.
Selbst oder gerade mancher Politiker und Minister hat das Wesen weder der Meinungs- und Kunstfreiheit noch der Versammlungsfreiheit begriffen. Witze und dumme Sprüche muss man eben auch gegen sich selbst gelten lassen – nicht nur gegen den politischen Gegner oder eine fremd erscheinende Religion. Gegen vermeintliche Auswüchse kann man vor Gericht ziehen, muss aber nicht. Man kann manchen Anwurf auch souverän ignorieren, aussitzen oder eben zurückgeben.
Besonders die Versammlungsfreiheit kann deshalb als Quelle der Provokation empfunden werden. Wer in Massen für seine Ansichten auf die Straße geht, gilt vielen insgeheim als Störenfried. Dabei ist es genau andersherum. Störenfried ist derjenige, der die Demonstranten stört. „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln“, lautet die pathetische Formulierung des Grundgesetzes. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht zwar gesetzlich eingeschränkt werden. Aber immer müssen auch Spontanversammlungen möglich sein.
Gegendemonstration kein Verbotsgrund
Und vor allem: Es kommt grundsätzlich nicht auf den Inhalt der dort geäußerten Meinungen an. Wenn nicht zu Gewalt aufgerufen wird und keine Straftaten drohen, dann darf eine Versammlung nicht verboten werden. Auch dann nicht, wenn Gutmeinende große halbstaatliche Gegendemonstrationen ankündigen. Versuche, politisch missliebige Veranstaltungen mit dem Hinweis auf drohende Ausschreitungen zu verbieten, sind bisher – zum Glück für den Rechtsstaat – spätestens vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Auch dahinter steht der Gedanke: Meinungen dürfen nicht durch die Drohung mit Gewalt unterdrückt werden. Das muss jeder – in Dresden und sonstwo – im Hinterkopf haben und in seine Abwägung mit einbeziehen, wenn er Hinweise auf Anschläge erhält.
In Köln ist es nicht bei Hinweisen geblieben: Dort wollten Salafisten vor gut zwei Jahren nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft eine Rohrbombe im Bonner Hauptbahnhof zünden und den Vorsitzenden der Partei „Pro NRW“ erschießen. Aus technischen Gründen explodierte die Bombe nicht, und vor dem Attentat schlug die Polizei zu. Der Prozess läuft noch. Nun ist „Pro NRW“ tatsächlich durch unsägliche Provokationen gegenüber unseren muslimischen Mitbürgern und Landsleuten aufgefallen. Das sollte auch beim Namen genannt werden. Aber es ist bezeichnend, dass diesem durchaus politischen Mordanschlag kein öffentlicher Aufschrei gefolgt ist. Weil man sich nicht wundern darf, dass Provokationen Gewalt nach sich ziehen? Oder weil es nicht egal ist, ob ein Journalist das Mordopfer ist oder ein verwirrter Provokateur?
Auch nun, nach Verbot und Absage der mit Pegida zusammenhängenden Demonstrationen, vermisst man ein klares Bekenntnis – nicht zu Pegida, sondern zu den Grundrechten und dem öffentlichen Frieden. Niemand muss sich verspotten lassen. Aber diesen Grundsatz kann nicht jeder einzelne für sich gewaltsam durchsetzen.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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