
Morddrohungen gegen Politiker : Was alle angeht
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Haben Morddrohungen mutmaßlicher Rechtsextremisten erhalten: Die Grünen-Politiker Cem Özdemir und Claudia Roth Bild: dpa
Je weiter die Meinungsfreiheit und je freier die Debatte, desto härter muss gegen Gewalt, Verrohung und das Ende jeder Diskussion eingeschritten werden.
Hass ist ebenso wenig strafbar wie eine bestimmte Gesinnung. Das gilt sogar für die Abkehr von allen zivilisatorischen Grundlagen. Und das kann auch nicht anders sein, schließlich kann niemand, schon gar nicht der Staat, in einen Menschen hineinsehen. Anders ist es, wenn Hass und Hetze in einer Weise nach außen getragen werden, die den öffentlichen Frieden stört – gar aus dem Parlament heraus.
Dieser Friede ist nicht zu verwechseln mit einer Harmonie von Meinungen oder dem Fehlen von Streit. Im Gegenteil: Die freiheitliche Ordnung setzt nicht auf Verbote, sondern auf Auseinandersetzung. Aber wer andere angreift oder bedroht, dem geht es gerade nicht um einen freien Diskurs, sondern um seine Verhinderung.
So sehr es aller Ehren wert ist, im Fall einer Beleidigung einen Strafantrag zu stellen, um eine Verfolgung zu ermöglichen – so sehr ist es aller Ehren Wert, einen solchen Antrag nicht zu stellen, weil man sich in seiner Ehre nicht angekratzt sieht und die Justiz damit nicht befassen will. Auch Angehörige von Verfassungsorganen, bis hinauf zur Bundeskanzlerin, sind damit zurückhaltend – auch das ist souverän. Aber Volksverhetzung und Bedrohung sind etwas anderes. Das muss der Staat von sich aus verfolgen.
Natürlich müssen auch hier letztlich Gerichte entscheiden. Aber diese Delikte gehen alle an – wenn Volksvertreter mit dem Tode bedroht werden, zeigt sich das besonders deutlich. Der Staat muss gleichsam für alle ermitteln. Mit Personenschutz ist es nicht getan. Hier geht es um Leib und Leben, ein gedeihliches Zusammenleben und die Wehrhaftigkeit des demokratischen Systems.
Das sind zwei Seiten einer Medaille, die jeder Bürger, jeder Politiker, Polizist, Staatsanwalt und Richter bedenken muss: Je großzügiger und weiter die Meinungsfreiheit und je freier die Debatte, desto härter muss gegen Gewalt, Verrohung und das Ende jeder Diskussion eingeschritten werden. Dem muss das Recht dienen – auch in Gestalt des Rechtsausschusses und seines Vorsitzenden. Der derzeitige Amtsinhaber hat sich als unwürdig erwiesen.