
Kommentar : Der Zirkus
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Großer Preis von Deutschland: Bernie Ecclestone im Juli auf dem Hochenheimring Bild: dpa
Zweiklassen-Justiz? Die Einstellung des Verfahrens gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone weist Merkwürdigkeiten auf.
Kann sich ein Mogul für 75 Millionen Euro von staatlicher Strafe freikaufen? Steht der Formel-eins-Zirkus außerhalb des Rechts? Zweifellos ist der Ausgang des Ecclestone-Prozesses das Ergebnis eines Deals. Aber nicht alles, was im Hinterzimmer ausgehandelt wird, steht außerhalb des Rechts. Die Einstellung des Verfahrens gegen Geld mit Zustimmung aller Beteiligten ist seit langem gesetzlich geregelt. Und auch sonstige Absprachen sind mittlerweile zulässig. Jedenfalls kann ein Prozess nur nach den für alle geltenden Regeln beendet werden.
Hier gibt es einige Merkwürdigkeiten: So war der ehemalige Vorstand der bayerischen Landesbank, Gerhard Gribkowsky, zu immerhin achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden – unter anderem wegen Bestechlichkeit. Und wer soll ihn bestochen haben? Damals sagte derselbe Richter, der nun auch über Ecclestone zu Gericht saß, dieser habe Gribkowsky mit Geld dazu bringen wollen, die Beteiligung der Bayern LB an der Formel 1 an seinen Wunschinvestor zu verkaufen. Die Staatsanwaltschaft meinte, der Prozess habe eindeutig gezeigt, dass die Zahlungen von Ecclestone Bestechungsgelder gewesen seien. Nun gibt es hier keinen Automatismus. Auch Ecclestone hätte eine Tat nachgewiesen werden müssen. Und nun hat sich offenbar der Vorwurf nicht erhärten lassen.
Diese Art der Beendigung des Verfahrens als solche ist freilich kein Zeichen für eine Zwei-Klassen-Justiz. Zwar erzielen Prominente von Kohl bis Ackermann, die mit verhältnismäßig hohen Geldauflagen belegt werden, große Aufmerksamkeit. Doch handelt es sich hier um Alltagsgeschäft. Mit der vor 40 Jahren geschaffenen Norm sollten vor allem Fälle kleiner und mittlerer Kriminalität erledigt werden, um die Justiz, ja um alle Beteiligten zu entlasten. Dabei kann freilich die Gerechtigkeit auf der Strecke bleiben. Wer bekannt ist oder bekannt gemacht wird, der hat es nicht immer besser – denn er leidet oft durch frühe Berichterstattung schon unter einer Vorverurteilung. Klar ist aber auch, dass Vermögen hilft. Gute Verteidiger können Strippen ziehen, von denen der Durchschnittsangeklagte nur träumen kann. Ist der Vorwurf im Fall Ecclestone etwa vergleichsweise gering und das öffentliche Interessen an einer Strafverfolgung jetzt mit der Zahlung der vielen Millionen beseitigt, wie der Vorsitzende Richter meint? Das kann man auch genau anders herum sehen. Aber womöglich folgt der Formel-eins-Zirkus doch eigenen Gesetzen.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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