Wahlrechtsreform : Wo korrigiert werden muss

Die Deckelung der Zweitstimmen ist rechtlich nicht zu beanstanden – die Abschaffung der Grundmandatsklausel schon. Denn Wahlen sollen den gesellschaftlichen Pluralismus integrieren.
Seit die Ampelkoalition ein neues Wahlrecht beschlossen hat, empört sich die Union. „In rücksichtsloser Weise“ würden Wahlkreisgewinner aus dem Parlament geworfen, wetterte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann jetzt in der Verhandlung am Verfassungsgericht. Sogar die Demokratie sah er gefährdet. Doch gegen den Teil der Reform, der Hermann so aufbringt, spricht rechtlich nicht viel. Das Problem liegt anderswo.
Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos,
ohne
versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
erhalten
und immer aktuell informiert bleiben.



