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Kardinal Woelki bei einer Pressekonferenz zu den Missbrauchsgutachten am 23.03.2021. Bild: EPA
Für eine Woche ist das Gutachten der Münchner Juristen über den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs in Köln nun einsehbar. Doch die Kritik am Erzbistum ist weiterhin groß.
Von diesem Donnerstag an ist in den Räumen des Erzbistums Köln das Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl (WSW) über den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln für eine kurze Zeit einsehbar. Nach Darstellung mehrerer Rechtsberater des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Kardinal Woelki sei es „methodisch fehlerhaft“ und greife „rechtswidrig in die Rechte Betroffener ein“. Deshalb dürfe es wegen „äußerungsrechtlicher Bedenken“ nicht veröffentlicht werden.
Im Ergebnis freilich scheinen sich die von Woelki beauftragten Zweitgutachter der Kölner Strafrechtskanzlei Gercke, Wollschläger und die Münchner Juristen nichts zu geben. „Das Kölner Gutachten bestätigt unser Ergebnis betreffend die namentliche Nennung von vier noch lebenden und zwei verstorbenen Verantwortlichen“, hieß es am Mittwoch aus München. Allerdings würden die Einlassungen der noch lebenden Verantwortungsträger „nicht mit der gebotenen gutachterlichen Kritikbereitschaft bewertet“.
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