Informationen zu Abtreibungen : Koalition einigt sich auf Ergänzung zu Paragraf 219a
- Aktualisiert am
Mehrfach wurde auf Kundgebungen gegen den Paragrafen 219a demonstriert. Bild: dpa
Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es auch nach der Einigung der Regierung zum Paragrafen 219a nicht geben. Allerdings sollen Ärzte künftig legal über das Thema informieren können.
Die große Koalition hat sich nach langem Ringen auf einen Kompromiss zum Umgang mit dem Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt. Am Mittwochabend veröffentlichte die Bundesregierung ihren Vorschlag, der darauf abzielt, von staatlicher Seite Informationen über medizinische Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, die Abtreibungen vornehmen. Der umstrittene Paragraf 219a soll demnach nicht abgeschafft, aber ergänzt werden, um den Informationsauftrag gesetzlich zu verankern.
„Frauen, die sich letztlich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, sollen einen Arzt oder eine medizinische Einrichtung finden können, in der sie den Eingriff vornehmen lassen können“, heißt in dem Einigungspapier. Demnach sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der Aufgabe betraut werden, Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen, soweit die Ärzte und Krankenhäuser eingewilligt haben.
Um Ärzten mehr Rechtssicherheit zu geben, soll „rechtlich ausformuliert“ werden, dass sie sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und auf Informationen zu den entsprechenden Stellen hinweisen dürfen. „Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben“, betont das Papier: „Deshalb werden wir das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch beibehalten.“
Um den Kompromiss wurde innerhalb der Bundesregierung lange gerungen. Verhandelt wurde er von Justizministerin Katarina Barley, Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU) Gesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU).