
Holterdiepolter in die Klimaneutralität
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So einfach ist das: Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) mit einer Illustration zum neuen Klimaschutzgesetz. Bild: dpa
Die Koalition begründet das neue Klimaschutzgesetz mit dem Karlsruher Urteil zur Klimapolitik. Der wahre Grund ist der Wahlkampf und die Angst vor den Grünen. Anspruch und Wirklichkeit klaffen nun weiter auseinander denn je.
Mit ungewöhnlicher Schnelligkeit, um nicht zu sagen: mit größter Hast hat die Koalition auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Klimaschutzgesetz von 2019 reagiert. Nur zwei Monate nach dem Urteil liegt ein neues Klimaschutzgesetz auf dem Tisch, obgleich das Gericht dem Gesetzgeber bis 2022 Zeit gegeben hatte.
Dass es so schnell gehen musste, um das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten, wie Wirtschaftsminister Peter Altmaier beteuerte, darf bezweifelt werden. Es hätte genug Zeit gegeben, bis nach der Bundestagswahl zu warten. Viel naheliegender ist die Vermutung, dass das Gesetz unter dem Eindruck des bevorstehenden Wahlkampfs zustande kam. SPD und Union wollten sich von den Grünen nicht vorführen lassen.
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