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Klimaschutzpläne der Ampel : Klimacheck ja, Vetorecht nein

„Mehr Fortschritt wagen“ – unter diesem Titel stellte die Ampelkoalition am 24. November ihren Koalitionsvertrag vor. Bild: Matthias Lüdecke

Klimaschützern geht der Koalitionsvertrag nicht weit genug. Er sieht aber an vielen Stellen Sektorenziele bis 2030 vor. Damit das gelingen kann, muss es jetzt schnell gehen.

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          Klimaschutz und Wirtschaft sollen in einem Ministerium gebündelt werden. Der Minister heißt aller Voraussicht nach Robert Habeck, derzeit noch Vorsitzender der Grünen. Der Klimaschutz und die Einhaltung des Pariser 1,5-Grad-Ziels hätten die „oberste Priorität“, heißt es im Koalitionsvertrag. Entsprechend sind diesem Vorhaben darin wichtige Kapitel wie Industrie, Verkehr oder Landwirtschaft untergeordnet. „Es gilt, die soziale Marktwirtschaft als eine sozial-ökologische Marktwirtschaft neu zu begründen.“ Um die Bestandteile kümmern sich weiterhin auch Ministerien wie Landwirtschaft oder Verkehr – Klimaschutz bleibt eine Querschnittsaufgabe. Im Hinblick auf das 2022 zu verschärfende Klimaschutzgesetz soll jeder Gesetzentwurf in den Ressorts einem „Klimacheck“ unterzogen werden. Deutlich weniger also als das von den Grünen geforderte Veto des Klimaministeriums.

          Timo Steppat
          Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

          Der Kohleausstieg soll „idealerweise“ schon 2030 erfolgen, nicht erst, wie von Bund und Ländern ausgehandelt, 2038. In dieser schwammigen Formulierung bleiben sich die Koalitionäre treu, schon im Sondierungspapier war davon die Rede. Den im Kohleausstiegsgesetz angekündigten Überprüfungsschritt 2026 will man dafür bereits bis spätestens Ende 2022 vornehmen. Während für die Grünen das frühere Ende der Braunkohleverstromung unverhandelbar war, sahen die Sozialdemokraten große Probleme bei der wirtschaftlichen Transformation in Teilen Ostdeutschlands, die nun viel schneller erfolgen muss. Dem wird zum Teil Rechnung getragen: Geplante Maßnahmen sollen vorgezogen werden, betroffene Regionen könnten weiterhin mit Solidarität rechnen – aber eine zusätzliche Zahlung von Geldern an Unternehmen und Kommunen sei nicht vorgesehen. Neben erneuerbaren Energien sollen „moderne Gaskraftwerke“ stark gefördert werden, die die Versorgungssicherheit garantieren. Für eine Übergangszeit sei Erdgas „unverzichtbar“. Die Kraftwerke sollen zu einem späteren Zeitpunkt auf klimaneutrale Gase umgestellt werden können.

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