
Gutes Gesetz? Nicht unbedingt für die Kinder!
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Ist das Gesetz auch gut für die Kinder? Bild: dpa
Das „Gute-Kita-Gesetz“ soll eigentlich für bessere Kitas sorgen. Jetzt dient es Wahlkampfzwecken mit dem Versprechen, die Kita-Gebühren abzuschaffen. Das ist gut für die Eltern – aber nicht unbedingt für die Kinder.
Von der Bundesfamilienministerin kann man lernen, wie gutes Marketing funktioniert. Franziska Giffey gibt den Gesetzen, die aus ihrem Ministerium kommen, neuerdings wohlklingende und einprägsame Namen. Sie heißen „Starke-Familien-Gesetz“ oder „Gute-Kita-Gesetz“. Giffey hat es geschafft, das „gute Regieren“, mit dem die SPD aus der Krise finden will, in Worte zu fassen. Freilich geht es nicht nur potentiellen SPD-Wählern, sondern allen Bürgern darum, was wirkt, und nicht darum, was gut klingt. Beim „Gute-Kita-Gesetz“ klafft da eine besonders große Lücke. Es ist ein gutes Gesetz für die Eltern, aber nicht unbedingt für die Kinder.
Längst geht es bei der Diskussion um Kindertagesstätten nicht mehr nur um eine angemessene Bespaßung der Kinder, während die Eltern arbeiten. In Kitas wird Bildungsarbeit geleistet, Sprachunterricht gegeben und integriert. Vor allem für Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern und solchen aus erst vor kurzem nach Deutschland gekommenen Familien kann eine gute und qualifizierte Betreuung positiv prägend sein. Voraussetzung dafür sind gutausgebildete und angemessen bezahlte Erzieher, die für ihre Ausbildung nicht auch noch zahlen müssen. Gerade am Geld hapert es häufig noch. Hilft da das neue Gesetz von Bundesfamilienministerin Giffey?
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