
Kirchenasyl-Kommentar : Parallele Welten
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Flüchtlinge sind im Juli 2016 in einem Nebenraum im Regensburger Dom untergebracht. Bild: dpa
Kirchenasyl begründet weder einen Anspruch noch verpflichtet es den Staat. Dabei muss es bleiben – sonst droht auch hier eine Parallelgesellschaft.
Das ist eine jener Normen, deren Existenz viele nicht wahrhaben wollen – und die womöglich auch deshalb oft nur auf dem Papier steht: Der illegale Aufenthalt in Deutschland ist strafbar. Das gilt auch für unerlaubte Einreise.
Der Zweck ist klar: Die Steuerung des Zuzugs von Ausländern soll nicht unterlaufen, Aufnahmefähigkeit und Integrationskraft dieses Landes dürfen nicht gefährdet werden.
Aktuelle politische Interessen können geltendes Recht nicht einfach aushebeln, auch wenn sie unter dem Banner der Humanität daherkommen. Das untergräbt seit Herbst 2015 das allgemeine Rechtsbewusstsein, zumal das bestehende Asyl- und Aufenthaltsrecht ja schon den Geist der Humanität atmet.
Die Kirchen haben zudem bestimmten Flüchtlingen „Kirchenasyl“ gewährt. Doch das gibt es nur in ihrer Welt, es bindet keine staatlichen Stellen. Im Einzelfall kann sich ein Abschiebungshindernis ergeben.
Aber Kirchenasyl begründet weder einen Anspruch der Betroffenen noch verpflichtet es den Staat. Dabei muss es bleiben – sonst droht auch hier eine Parallelgesellschaft.