Ein Schreiben mit Sprengkraft
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Die Sterbehilfe muss neu geregelt werden Bild: dpa
Die Sterbehilfe in Deutschland muss neu geregelt werden. Die Evangelische Kirche hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu jetzt einen Vorschlag gemacht. Doch der ist intern heftig umstritten.
Die beiden großen Kirchen haben in der Frage der Sterbehilfe über viele Jahre eng zusammengearbeitet. Als der Strafrechtsparagraph 217 geschaffen werden sollte, setzten sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam für eine restriktive Regelung ein. Mit Erfolg: Der Bundestag beschloss im November 2015 einen maßgeblich mit dem Namen der Abgeordneten Kerstin Griese verbundenen Entwurf. Die SPD-Politikerin wurde zu diesem Zeitpunkt gerade in den EKD-Rat gewählt. Und nicht wenige sagen bis heute, dass der Einfluss der Kirchen auf die damalige Neuregelung von entscheidender Bedeutung war.

Politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.
Inzwischen ist das weitreichende Verbot der „geschäftsmäßigen“ Sterbehilfe durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Der Zweite Senat erklärte den novellierten Paragraphen 217 im Februar für nichtig, weil er die Selbstbestimmung am Lebensende beschneide und die Möglichkeit eines assistierten Suizids zu stark einschränke. Die beiden Kirchen bewerteten das Urteil am Tag seiner Verkündung in einer gemeinsamen Erklärung als „Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur“.
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