Kindesmissbrauch : Innenminister ringen um härtere Strafen
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Tatort Gartenlaube: In einem Schrebergarten in Münster fanden die Ermittler Teile der Serveranlage des Hauptverdächtigen Bild: dpa
Schon vor einem Jahr forderten die Innenminister auf ihrer Konferenz eine härtere Bestrafung für Kindesmissbrauch. Nun ist die große Koalition dazu bereit.
Vor einem Jahr, fast auf den Tag genau, forderten die Innenminister der Länder, den Kampf gegen den Kindesmissbrauch zu intensivieren. Damals erschütterte der Fall Lügde die Republik: Zwei Männer hatten auf einem Campingplatz Kinder missbraucht und sich dabei gefilmt, einer von ihnen, der Hauptverdächtige, war der Pflegevater eines Mädchens, das als Lockvogel eingesetzt wurde.
Wenige Tage nach der Innenministerkonferenz in Kiel begann der Prozess vor dem Landgericht Detmold. In den Beschlüssen von damals heißt es, dass die Strafe, die auf Kindesmissbrauch und auf der Verbreitung, dem Besitz und Erwerb von Kinderpornographie stehen, dem Unrechtsgehalt der Taten nicht in angemessenem Umfang gerecht würden. Beide Straftatbestände müssten als Verbrechen ausgestaltet werden, verlangten die Innenminister. Zuständig für Änderung des Strafgesetzbuchs ist der Bund.
Die Bezeichnung als Verbrechen hat nicht nur symbolische Bedeutung. Bislang steht auf Kinderpornographie eine Mindeststrafe von drei Monaten, auf Kindesmissbrauch sechs Monate. Verbrechen aber werden mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft und es gibt noch weitere Konsequenzen. Anders als Vergehen können Verbrechen nicht wegen geringer Schuld eingestellt werden.
Cybergrooming unter Strafe gestellt
Seit dem vergangenen Jahr hat sich zum Schutz der Kinder zwar einiges verbessert. Erst im Januar beschloss der Bundestag ein Gesetz, das Polizisten den Zugang ins Darknet erleichtert und das den Versuch von Cybergrooming, also die Anbahnung sexueller Kontakte im Internet, unter Strafe stellt. Doch der Wunsch der Innenminister nach höheren Strafen ist noch unerfüllt.
Nun steht dasselbe Thema wieder auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz, die am Mittwochabend in Erfurt begonnen hat. Und wieder gab es eine schauerliche Tat. In Münster war jüngst ein Ring von mindestens 18 Pädokriminiellen aufgeflogen, die Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren schwer missbraucht und dabei gefilmt haben sollen. Der Verdächtige war bereits zwei Mal wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Nun werfen ihm die Behörden schweren Missbrauch in fünfzehn Fällen vor.
Kindesmissbrauch ist kein Ladendiebstahl
Herbert Reul, Nordrhein-Westfalens Innenminister (CDU), muss sich von der Opposition fragen lassen, ob die Ermittlungsbehörden den ersten Hinweisen nicht schon früher hätten nachgehen müssen. Rhetorisch zieht er alle Register: „Kindesmissbrauch kann nicht bestraft werden wie Ladendiebstahl, es ist Mord“, sagte Reul der „Bild“-Zeitung, „nicht körperlich, aber seelisch. Wer sich an Kindern vergeht, wird als Verbrecher bestraft, Punkt!“ Er fordert zudem, dass bei Verdacht auf Kindesmissbrauch schneller Untersuchungshaft angeordnet werden kann.
Großer Dissens ist in Erfurt nicht zu erwarten, auch nicht von den SPD-Ministern. Boris Pistorius aus Niedersachsen forderte am Mittwoch ebenfalls härtere Strafen für den Besitz von Kinderpornografie. „Wir haben es da nicht selten mit Menschen zu tun, die einen guten sozialen Status haben, die fest eingebunden sind ins Arbeitsleben“, sagte Pistorius der „Welt“. Denen müsse klar sein, dass entsprechende Bilder auf Handy oder Computer „richtig schmerzhafte Konsequenzen“ hätten.
Auch in Berlin hat die Debatte längst begonnen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat versprochen, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf mit schärferen Strafen für Kindesmissbrauch vorzulegen. Binnen weniger Tage hat sie ihre Meinung in dieser Frage revidiert. Zu Beginn der vergangenen Woche hatte sie die Einstufung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie als Verbrechen noch abgelehnt. Die Richter könnten den Strafrahmen nach oben durchaus ausschöpfen – auf Verbreitung von Kinderpornographie stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis, auf Kindesmissbrauch bis zu zehn Jahre.
Einwände der Justizministerin
Doch gegen eine generelle Einstufung der Delikte als Verbrechen wandte das Bundesjustizministerium ein, dass es durchaus Fälle gebe, in denen eine milde Strafe oder eine Einstellung angemessen seien. Genannt wurde etwa der Fall, dass ein 18-Jähriger einer 13-Jährigen auf einem Schützenfest einen Zungenkuss gibt. Oder der Fall, dass ein 18-Jähriger ein Nacktfoto seiner 17-jährigen Freundin auf dem Handy hat – wobei es sich bei letzterem Fall nicht um Kinder-, sondern um Jugendpornographie handelt, worauf die Strafe geringer ist.