Kinderpornographie-Affäre : Ermittlungsakte enthält schwere Vorwürfe gegen Edathy
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Zurück im Bundestag: Der frühere Abgeordnete Sebastian Edathy (SPD) sagt am 15. Januar im Untersuchungsausschuss aus. Bild: dpa
Im Februar beginnt der Prozess gegen Sebastian Edathy wegen des Verdachts des Erwerbs von kinderpornographischem Material. Die entsprechenden Ermittlungsakten belasten den früheren Abgeordneten schwer. Und geben Hinweise, wer ihn vor den Ermittlungen gewarnt haben könnte.
Es gibt neue Hinweise darauf, dass der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy schon früh der Annahme war, dass Informationen über die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) gegen ihn von dessen damaligem Präsidenten Jörg Ziercke stammten. Darauf deuten die Ermittlungsunterlagen zur Vorbereitung des im Februar beginnenden Prozesses gegen Edathy wegen des Verdachts des Erwerbs von kinderpornographischem Material hin. Diese Ermittlungsakten liegen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor.
Ihnen ist zu entnehmen, dass mit Edathys Laptop nach dem Namen Ziercke schon am 20. November 2013 gesucht worden ist. Nur fünf Tage zuvor hatten die Medien berichtet, dass der kanadische Pornovertrieb Azov von den Behörden aufgedeckt worden war. Edathy war dort Kunde. Am Abend des 15. November soll er von dem SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann erfahren haben, dass das BKA gegen ihn, Edathy, ermittle. Edathy behauptet, Hartmann habe sich dabei stets auf Ziercke bezogen; Hartmann und Ziercke bestreiten das. Im Dezember 2013 wurde von Edathys Laptop sechsmal nach dem Namen Ziercke gesucht.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass Edathy kinderpornographisches Material in großem Umfang konsumiert haben könnte. Die Ermittlungsakten könnten Edathys Beteuerungen, er sei nicht pädophil und habe nichts Strafbares getan, in Frage stellen. Edathy hat demnach nicht nur Bildbände mit nackten Jungen und Erzählungen inzestuösen und kinderpornographischen Inhalts besessen. Vom Laptop Edathys aus wurden ausweislich von Logdateien russische Kinderpornographie-Seiten aufgerufen.
An diesem Mittwoch will der Niedersächsische Staatsgerichtshof entscheiden, ob er an dem Verfahren zu der Frage festhält, ob der Landtag ein Recht auf Einsicht in die Akten der Landesregierung und der Ermittlungsbehörden hat. Zuvor hatte die Landesregierung zugegeben, dass ihre Weigerung, die Akten herauszugeben, „verfassungsrechtlich unzureichend“ war, und die Akten dem Landtag übergeben. Edathys Anwalt kritisierte diese Entscheidung. Die Herausgabe von Akten aus einem laufenden Strafverfahren sei wohl ein einmaliger Vorgang.