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Grundgesetzänderung : NPD wird von Parteienfinanzierung ausgeschlossen

  • Aktualisiert am

Bürger demonstrieren in Mecklenburg-Vorpommern gegen einen NPD-Fackelmarsch mit einem Plakat mit der Aufschrift „Nazis? Nein Danke!“. Bild: dpa

Jedes Jahr erhält die rechtsextreme NPD mehr als eine Million Euro staatliche Förderung. Das ändert sich jetzt.

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          Der Bundestag hat mit großer Mehrheit eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag 502 Abgeordnete für das Vorhaben, 57 Parlamentarier stimmten mit Nein, 20 enthielten sich.

          Das Parlament folgte mit seiner Initiative einem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten im Januar ein Verbot der NPD zwar abgelehnt, die Partei aber dennoch als verfassungsfeindlich eingestuft. Das Gericht hatte angeregt, dass die Verfassung geändert werden könne, um derartige Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Für die Änderung war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

          Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte das Votum. Feinde der Demokratie müsse der Staat nicht finanzieren. „Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze.“ Derzeit erhält die NPD mehr als eine Million Euro pro Jahr.

          Artikel 21 des Grundgesetzes soll künftig durch den Satz ergänzt werden: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.“ Wird der Ausschluss festgestellt, soll auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien entfallen, ebenso fallen Zuwendungen weg. Über den Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen Antrag dazu können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen.

          Die Grünen-Politikerin Renate Künast kritisierte in der Debatte die Eingriffe ins Grundgesetz als fatales Zeichen in Richtung Demokratie. Die Regierung schaffe eine "Lex NPD"  und suggeriere, dass die Probleme damit gelöst seien. Seitens der Linken erklärte die Abgeordnete Ulla Jelpke, es handele sich zweifellos um einen schweren Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien.

          Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth sprach sich dafür aus, nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einem gründlich vorbereiteten Antrag zeitnah ein Verfahren zum Ausschluss der NPD aus der Parteienfinanzierung auf den Weg zu bringen. Der CDU-Politiker warb zugleich dafür, dass dies mit Beteiligung des Bundestages geschehe.

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