Verfahren eingestellt : Kanzleramtschef Schmidt zahlt 5000 Euro für Tweet
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Bei der Vereidigung: Wolfgang Schmidt am 8. Dezember im Bundestag Bild: dpa
Als Finanzstaatssekretär veröffentlichte Wolfgang Schmidt einen kleinen Teil eines Durchsuchungsbeschlusses im Kurznachrichtendienst. Die SPD hatte den Tweet kurz vor der Bundestagswahl verteidigt.
Ein Verfahren gegen Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt wegen eines Posts im Kurznachrichtendienst Twitter ist eingestellt worden. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin am Mittwoch mitteilte, muss Schmidt insgesamt 5000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Darüber berichtete auch die Zeitung „Tagesspiegel“ (8. Dezember). Im Zusammenhang mit Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück im Bundesfinanzministerium hatte der damalige Finanzstaatssekretär Schmidt einen kleinen Teil des Durchsuchungsbeschlusses auf Twitter veröffentlicht.
Die SPD hatte Schmidts Tweet kurz vor der Bundestagswahl seinerzeit als notwendig verteidigt. Sie warf der Osnabrücker Staatsanwaltschaft vor, den falschen Eindruck zu erwecken, sie ermittele gegen den damaligen Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz. Die Ermittlungen richteten sich aber gegen Mitarbeiter der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU.
Im Verfahren gegen Schmidt ging die Berliner Staatsanwaltschaft nach Angaben der Sprecherin dem Verdacht verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen nach. Das Verfahren wurde am 6. Dezember zunächst vorläufig eingestellt. Schmidt selbst habe die Zahlungen von insgesamt 5000 Euro schon nachgewiesen, hieß es. Endgültig eingestellt wird das Verfahren, wenn die gemeinnützigen Organisationen bestätigt haben, Schmidts Geld erhalten zu haben. Die Sprecherin fügte hinzu, es habe kein Anfangsverdacht wegen einer strafbaren Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen vorgelegen.