Justizminister :
Buschmann will das Strafrecht ausmisten

Lesezeit: 1 Min.
Marco Buschmann ist Bundesjustizminister.
Zeitgemäßer und etwas schlanker soll das Strafgesetzbuch demnächst daherkommen. Marco Buschmann nennt Beispiele für „totes Holz“ – Paragraphen, die überarbeitet gehörten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will im Jahr 2023 nicht mehr zeitgemäße Paragrafen aus dem Strafrecht streichen. „Wir werden das Strafgesetzbuch systematisch durchforsten“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). „Wir werden genau prüfen, welche Straftatbestände historisch überholt sind. Unzeitgemäße Strafvorschriften werden wir streichen.“

Ein Beispiel sei etwa das Abreißen eines Zettels vom schwarzen Brett. Dies sei nach geltendem Recht strafbar, sofern es eine amtliche Bekanntmachung ist, und wird mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Ebenfalls überholt sei der Missbrauch von „Scheckkarten“. Diese Karten seien seit mehr als 20 Jahren abgeschafft.

Nach Ansicht des Justizministers muss sich das Strafrecht auf „wirklich“ gravierende Normverstöße konzentrieren. „Und totes Holz im Strafgesetzbuch verstellt den Blick auf das Wesentliche“, sagt Buschmann. „Wenn wir einen leistungsfähigen, starken Rechtsstaat wollen, dann müssen wir den Mut haben, alten Ballast abzuwerfen.“

Die Modernisierung des Strafrechts ist Teil des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung. Darin steht, das Strafrecht werde „systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche“ überprüft, mit Fokus auf „historisch überholte Straftatbestände“.

Zuletzt hatte das Bundeskabinett bereits einen Gesetzentwurf zur Lockerung der Ersatzfreiheitsstrafe auf den Weg gebracht.

F.A.Z. Einspruch – das Digitalmagazin für Juristen.

Exklusive Geschichten aus der Welt des Rechts.

Mehr erfahren