Muss der AfD-Richter in den Ruhestand gehen?
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Jens Maier am 10. Juni 2016 vor Beginn einer mündlichen Verhandlung im Landgericht in Dresden. Bild: dpa
Jens Maier hat sich mit extremistischen Äußerungen in Verruf gebracht, will aber weiter Recht sprechen. Nun muss das Dienstgericht entscheiden.
Das Dienstgericht für Richter in Leipzig beschäftigt sich an diesem Donnerstag mit einem so seltenen wie brisanten Fall. Es geht um die Frage, ob der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier seine Arbeit als Richter wiederaufnehmen darf oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Letzteres strebt Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) an, weil sie „eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege“ befürchtet, sollte Maier weiter Recht sprechen.
Der 60 Jahre alte AfD-Politiker wird vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft. Für Maier ist das offenbar eine Ehre, denn wer heute nicht als Rechtsextremist diffamiert werde, mache etwas verkehrt, erklärte er mal auf einem Landesparteitag. Maier, der aus Bremen stammt und in den Neunzigerjahren nach Sachsen zog, gehörte dem offiziell aufgelösten völkisch-nationalen „Flügel“ der AfD an.
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