Bundesrepublik Deutschland : Das Reich und seine Bürger
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Kein Friedensvertrag
Mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag kam es 1990 dann zu einer „abschließenden“ Regelung in Bezug auf Deutschland als Ganzes. Obwohl das Besatzungsstatut seit 1955 nicht mehr gegolten hatte und beide deutsche Staaten 1973 Mitglied der Vereinten Nationen wurden, war die Wiedervereinigung nicht allein Sache der Deutschen. Bundesrepublik und DDR mussten mit den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich verhandeln, bis der Zwei-plus-vier-Vertrag unter Dach und Fach war, der die Vereinigung Deutschlands und den Verlust der Ostgebiete besiegelte.
Der Sache nach war das jene friedensvertragliche Regelung, die schon das Potsdamer Abkommen im Sinn hatte und bis zu der die alliierten Vorbehaltsrechte eigentlich nur gelten sollten. Der Vertrag wurde aber nicht Friedensvertrag genannt, und er enthielt ausdrücklich auch keine Reparationsregelung – weil nicht zuletzt Deutschland ein Interesse daran hatte, dass nicht jeder der zahlreichen Staaten, der bis zum 8. Mai 1945 noch mit Deutschland im Kriegszustand war, nun noch Forderungen aufstellte. Allerdings ist der Zwei-plus-vier-Vertrag durchaus nicht nur von den Vertragsparteien als endgültige friedensvertragliche Regelung angesehen worden.
Vereintes und souveränes Deutschland
Seitdem hat Deutschland „volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“. Der Staat heißt Bundesrepublik Deutschland. Doch die Wiedervereinigung war keine Neugründung, sondern die Wiederherstellung der Rechtslage. Das vereinte Deutschland ist wieder ein gleichberechtigtes Mitglied der Völkerfamilie. Doch gibt es auch 70 Jahre nach der Kapitulation immer noch Überbleibsel des Krieges, auch im Recht. Zum einen existieren in der UN-Charta weiter die Feindstaatenklauseln, die Zwangsmaßnahmen gegen Deutschland und Japan ermöglichen. Sie wurden schon für obsolet erklärt, sind aber weiterhin Bestandteil der Charta.
Zum anderen gelten auch heute noch Bestimmungen des Überleitungsvertrages aus dem Jahr 1953. Dieser Vertrag wurde durch einen Notenwechsel der Bundesregierung mit den ehemaligen Westmächten suspendiert. In Kraft bleiben aber alle Maßnahmen, die für „Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes“ gegen das „deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind“. Gegen diese Maßnahmen darf die Bundesrepublik Deutschland keine Einwendungen erheben. Ansprüche gegen Klagen und Klagen gegen Personen, die aufgrund solcher Maßnahmen Eigentum erworben haben, sowie Klagen gegen internationale Organisationen oder ausländische Regierungen „werden nicht zugelassen“.
Deutschland ist nicht besetzt
Doch kann daraus nicht geschlossen werden, dass Deutschland keine souveräner Staat sei. Es steht keineswegs noch unter Besatzungsherrschaft. Gerade wer meint, er sei Bürger des Deutschen Reiches, muss die Autorität der staatlichen Stellen anerkennen. Jeder Bürger ist dem Recht dieses freiesten Deutschlands unterworfen, das es je gab – und das zugleich seine Geschichte nicht abschütteln kann.