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IS-Mitglied vor Gericht : Sittenpolizistin im Dienste des „Islamischen Staates“

Die Angeklagte Jennifer W. hält sich beim Betreten des Gerichtssaals einen roten Aktendeckel vor ihr Gesicht. Rechts steht ihr Anwalt Ali Aydin. Bild: dpa

Mit Jennifer W. muss sich erstmals eine Frau als mutmaßliches IS-Mitglied wegen Mordes und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten. Hauptvorwurf ist die Beteiligung an dem Mord eines fünf Jahre alten Mädchens.

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          Die Frau, die angeklagt ist, für die Sittenpolizei des IS mit umgehängter Kalaschnikow Bekleidungsvorschriften durchgesetzt zu haben, erscheint vor Gericht in weißer Bluse, das unbedeckte Haar akkurat hochgesteckt. Als sie in den Saal hineingeführt wird, hält sie sich einen roten Aktendeckel vor das fein geschnittene Gesicht, das eine modische Brille ziert. Es sei ihre Entscheidung gewesen, ohne Verschleierung zu dem Prozessbeginn vor dem Oberlandesgericht in München zu erscheinen, wird ihr Verteidiger Ali Aydin später nach der Verhandlung sagen. Doch eine „Kopfbedeckung“ zu tragen, so der Anwalt, wäre vor Gericht – „selbst in Bayern – durchaus zulässig gewesen. Ob mit dem unverhüllten Haupt nun eine politische Botschaft, eine Abwendung vom IS, zum Ausdruck komme, dazu will er sich jedoch nicht äußern.

          Karin Truscheit
          Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

          Es wäre ein relativ schneller Gesinnungswandel. Denn die 28 Jahre alte Jennifer W. wurde am 29. Juni 2018 in Bayern festgenommen, als sie sich nach Ansicht des Generalbundesanwalts abermals auf den Weg nach Syrien gemacht hatte. Dort und im Irak soll sie von 2014 bis 2016 den IS unterstützt haben. Festgenommen wurde die junge Frau offenbar in einem Auto, dessen Innenraum mit Abhörgeräten ausgestattet war, neben einem Mann sitzend, der ein verdeckter Ermittler der amerikanischen Bundespolizei FBI sein soll.

          Bestätigen wollte das die Sitzungsvertreterin des Generalbundesanwalts, Claudia Gorf, am Dienstag nicht. Sie sagte am Rande der Verhandlung nur so viel: „Die Ermittlungsergebnisse sind auch aufgrund einer guten internationalen Zusammenarbeit zustande gekommen.“ Es sind vor allem Gespräche der Angeklagten mit anderen Personen sowie ihre Chats im Internet, die die Anklage gegen sie stützen. Die Anschuldigungen sind gravierend: Der Hauptvorwurf ist die Beteiligung an der Tötung eines fünfjährigen jesidischen Mädchens in der irakischen Stadt Falludscha.

          Das Mädchen soll Jennifer W. im Sommer 2015 zusammen mit ihrem irakischen Ehemann (nach islamischen Recht) aus einer Gruppe jesidischer Kriegsgefangener „gekauft“ haben. Es wurde demnach im Haushalt des Paares als Sklavin gehalten. Dann, in einem Zeitraum zwischen Juli und September 2015, sei das Mädchen erkrankt. Wegen dieser Erkrankung nässte es sich auf einer Matratze im Haus ein, was den Ehemann in Wut versetzte – so lautet die Anklage. „Er brachte das Mädchen aus dem Haus und kettete es mit Handschellen an, so dass es sich nicht mehr bewegen konnte.“

          Zu dem Zeitpunkt herrschten in Falludscha um die 45 Grad. Jennifer W. sei jedoch trotz der sengenden Hitze „untätig“ geblieben: Sie habe dem Kind kein Wasser gebracht und auch die Handschellen nicht gelöst. Das Mädchen sei verdurstet. Der Generalbundesanwalt bewertet diese Tötung einer nach dem „humanitären Völkerrecht zu schützenden Person“ in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt als „grausam“. Jennifer W., die zudem aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe, ist daher wegen Mordes durch Unterlassen und wegen eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch angeklagt.

          Mit  Waffen soll sie durch Straßen patrouilliert sein, um Frauen einzuschüchtern

          Zu klären wird sein, ob diese Beteiligung an der Tötung des Mädchens als gesonderte Tat zu werten ist oder ob sie in „Tateinheit“ mit der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland geschah, mit „deren Einvernehmen“. Denn diese Mitgliedschaft legt ihr die Bundesanwaltschaft ebenso zur Last wie „die Gewalt über Kriegswaffen“: Sie verfügte demnach mit dem „Wissen und Wollen der Vereinigung im Herrschaftsgebiet des IS“ über eine Kalaschnikow, eine Pistole und eine Sprengstoffweste. Mit diesen Waffen soll sie durch Straßen und Parks in Mossul und Falludscha patrouilliert sein, um Frauen im Dienste der „Religions- und Sittenpolizei“ des IS einzuschüchtern, wenn deren Verhalten oder Bekleidung nicht den „Vorschriften“ entsprach.

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